Hermannstadt – Das Hermannstädter Bürgermeisteramt bereitet zurzeit die Einführung einer Sondergebühr für die Sammlung und Beseitigung der Haushaltsabfälle vor und stellt das Regelwerk zur Einführung und Verwaltung dieser neuen Gebühr zur öffentlichen Debatte. 2008 gründeten über 20 Bürgermeisterämter den Verein für Innergemeinschaftliche Entwicklung Eco Sibiu (Adi Eco Sibiu) zum Zweck der Einführung eines neuen Abfallmanagementsystems im Kreis Hermannstadt/Sibiu. Das Hermannstädter Bürgermeisteramt ist Teil dieses Vereins, welcher bereits einen Dienstleister ermittelt hat, mit welchem demnächst der Vertrag für die Sammlung und die Beseitigung der Abfälle unterzeichnet wird. Nach der Vertragsunterzeichnung ändert sich die Art und Weise wie die Hermannstädter, Privat- und Rechtspersonen, für diese Leistungen zahlen werden. Anstatt der Gebühr, die zurzeit an die Müllabfuhr (Schuster Ecologic oder Getesib) gezahlt wird, werden die Bürger für diese Leistungen an den Schaltern des Bürgermeisteramtes bezahlen. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Gesetz Nr. 101/2006, Neuauflage aus dem Jahr 2014. Diese Gebühr bezahlen die Privat- und Rechtspersonen für die Immobilien, die sich in ihrem Eigentum befinden. Im Fall von Gebäuden des Staates oder der Stadt entrichten die Bewohner die Gebühr in ihrer Eigenschaft als Nutznießer.
Zur Ermittlung und Festsetzung des Wertes der Gebühr sind alle Wohnungs- oder Immobilieneigentümer in der Stadt verpflichtet, eine Erklärung beim Rathaus einzureichen. Die notwendige Dokumentation ist unter der Internet-adresse www.sibiu.ro/ro2/hotarari/proiecte_ dezbatere/2016/pro_hot_2_dez_ 03.08.2016.pdf zu finden. Die Privatpersonen, die Immobilien besitzen, welche für Wohnungszwecke verwendet werden, füllen das Formular im Anhang 1 aus, für jede Immobilie, die sich in ihrem Besitz befindet, unabhängig davon, wer sie bewohnt. Wenn der Eigentümer, der eine Privatperson ist, seine Räume an eine Rechtsperson vermietet, reicht er das Formular im Anhang 2 ein und bezahlt ebenfalls die Gebühr. Für Wohnräume, die Eigentum einer Rechtsperson sind und an Privatpersonen vermietet werden, reicht der Eigentümer die Erklärung im Anhang 3 ein und auch er bezahlt die Gebühr. Wenn sich eine Wohnung im Besitz des Staates oder der Stadt befindet, reichen die Mieter die Erklärung im Anhang 1 ein. Im Fall der vorübergehend bewohnten Immobilien (Ferienhäuser etc.), die nicht als Wohnsitz genutzt werden, reicht der Eigentümer die Erklärung ein, die Gebühr wird für eine einzige Person berechnet. Alle Eigentümer von Objekten, die nicht als Wohnraum genutzt werden, müssen das Formular im Anhang 4 für die Immobilie sowie alle weiteren Standorte in der Stadt einreichen.
Im Fall von verspätet eingereichten Unterlagen wird die Gebühr von Rechts wegen festgesetzt. Im Fall von Immobilien, die nicht als Wohnraum genutzt werden, umfasst diese Schätzung eine Abfallmenge von 12 Tonnen pro Jahr. Aufgrund der eingereichten Erklärungen lässt das Bürgermeisteramt den Eigentümern dann Festsetzungsbescheide zukommen. Die Gebühr wird jährlich, durch Stadtratsbeschluss, festgelegt. Für das laufende Jahr beträgt diese knapp 9 Lei pro Person und Monat für Privatpersonen und rund 370 Lei Pro Tonne für Rechtspersonen. Bei verspäteter Zahlung wird ein monatlicher Zuschlag von einem Prozent enthoben. Die trimestriellen Zahlungen werden jeweils am 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober erfolgen. Ausnahmsweise wird die Frist heuer vom Bürgermeisteramt festgesetzt und demnächst bekanntgegeben. Die Gebühr wird anschließend an den Schaltern des Bürgermeisteramtes am Großen Ring bezahlt, wobei die Stadtverwaltung zurzeit auch die notwendigen Maßnahmen für die Online-Zahlung trifft.