Amtsenthebung: drei kommunale Amtsträger

Auf Bewährung Verurteilte vom Präfekten suspendiert

Reschitza – Ion Velescu, Ion Stoia und Viorel Roşca, die bisherigen Bürgermeister von Luncaviţa, Forotic und Brebu im Banater Bergland, mussten wegen einer Verurteilung auf Bewährung durch Präfektenorder ihr Amt niederlegen. Velescu und Stoia versuchten noch, vor dem Amtsgericht die Order von Präfekt Nicolae Miu Ciobanu außer Kraft zu setzen, Roşca hat sich damit abgefunden. Das umgehend zusammengekommene Amtsgericht hat die Beanstandung der beiden anderen abgelehnt. Im Falle des Bürgermeisters von Fârliug, Ion Borduz, des einzigen unter den Amtsenthobenen, die nichts Nachweisliches in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, hat das Amtsgericht das Urteil aufgeschoben, bis die Verurteilung von Borduz auf Bewährung von höheren Gerichtsinstanzen aus Bukarest bestätigt wird. Oder nicht. Bis dahin hat auch das Kreisgericht in Reschitza/Reşiţa die Präfektenorder zu seiner Amtsenthebung suspendiert. Gegen Viorel Roşca, den bisherigen Bürgermeister von Brebu, läuft noch eine Klage der Integritätsbehörde ANI, weil er seine Frau im Gemeindehaus von Brebu angestellt hat.

In Brebu ist auch der Vizebürgermeister Ion Ţicheriu auf Bewährung verurteilt und musste eigentlich vom Präfekten seines Amtes enthoben werden. Dadurch trat der Sonderfall ein, dass die Präfektur den Sekretär des Rathauses, kein durch demokratische Wahlen ins Amt Gekommener, sondern ein Beamter, mit den Amtsgeschäften betraute. Der Sekretär des Rathauses muss seinerseits den Gemeinderat beauftragen, Ţicheriu abzusetzen und mit einem anderen Gemeinderatsmitglied als Vizebürgermeister ersetzen, weil die Präfektur einen Vizebürgermeister nicht direkt absetzen kann, da dieser aus den Reihen der Ratsherrn gewählt wurde, nicht direkt. Sollte das nicht geschehen, muss sich die Präfektur ans Amtsgericht wenden, das durch Gerichtsbeschluss die Ratsherrn zur legal vorgesehenen Maßnahme zwingen kann. Der dann gewählte Vizebürgermeister wird die Amtsgeschäfte bis zu den Kommunalwahlen in einem Jahr leiten müssen. Auch die Situation des gewählten Bürgermeisters der Kroatengemeinde Kraschowa/Caraşova und Vorsitzenden des Kroatenverbands Rumäniens, Mihai Radan, ist weiterhin unklar.

Der zieht noch die Gerichtsverhandlung wegen Interessenskonflikt hin, welche ihm die Integritätsbehörde ANI angehängt hat, indem er jede personelle Zusammensetzung der Gerichtsinstanz, die ihm vorgeschlagen wird, ablehnt, doch stehen seine Chancen für einen Verbleib im Amt angesichts der Beweislage (er hatte Sohn, Frau und Schwiegertochter angestellt) sehr schlecht. Wir erinnern daran, dass es im Banater Bergland fast zwei Dutzend Bürgermeister gibt, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen oder bereits von Gerichtsinstanzen verurteilt wurden, dass aber bislang die auf Bewährung Verurteilten weiter ihre Amtsgeschäfte führen konnten. Vergangene Woche das der Oberste Justiz- und Kassationshof (ÎCCJ) eine Klärung in der Handhabung zweier Gesetze veröffentlicht, die sich punktuell widersprechen: das eine, 393/2004 über den Status der gewählten kommunalen Vertreter, sieht im Falle der Verurteilung auf Bewährung vor, dass die Betreffenden ihre Amtsgeschäfte zu Ende führen können, das andere, das Strafgesetzbuch 15/1968, sieht in Art.81-82 vor, dass diese amtsenthoben werden müssen. ÎCCJ hat nun verfügt, dass die Verfügungen des Strafgesetzbuchs anzuwenden sind, dass also auf Bewährung Verurteilte amtsenthoben werden müssen. Das ist jetzt das richtungsweisende Urteil für alle gleichartigen Fälle landesweit.