Reschitza/Temeswar – Das Appellationsgericht Temeswar/Timişoara hat die Berufung des Bürgermeisters der Gemeinde Fârliug, Ion Borduz, abgewiesen und das Urteil des Kreisgerichts Reschitza/Reşiţa – drei Jahre Gefängnis auf Bewährung und sechs Jahre unter justiziarischer Aufsicht – bestätigt. Damit geht ein Prozess zu Ende, in dem ein hemdsärmeliger Bürgermeister, der mit Umsicht EU-Gelder zu einer Projektfinanzierung verwaltet und aus dem Ersparten ein weiteres, im Projektantrag nicht vorgesehenes Objekt realisiert hat, wegen „Veruntreuung von EU-Mitteln” auch noch zur persönlichen Erstattung der „unterschlagenen” 20.000 Lei verurteilt wurde – was völlig im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung ist, und trotzdem kaum gerecht genannt werden kann.
Die Fakten: die Gemeinde Fârliug, zwischen Reschitza und Lugosch/Lugoj gelegen, bewarb sich für eine EU-Finanzierung und bekam den Zuschlag. Bürgermeister Borduz, ein ehemaliger Koch und Kellner, der im Fernkurs auch Jura studiert hat und der alle bisherigen Wahlen in seiner Geburtsgemeinde mit etwa 90 Prozent der Stimmen für sich (und die PDL-PNL, der er angehört) entschied, kümmert sich persönlich um die Umsetzung des Objekts und identifiziert zwischen-durch Einsparungsressourcen. Er appelliert an den Gemeinderat und bekommt, in völliger Transparenz der Entscheidungsfindung, die Genehmigung, die eingesparten 20.000 Lei für die Errichtung eines kleinen Wochenmarkts im Gemeindezentrum zu verwenden. Sein Fehler: der umsichtige und wirtschaftliche Mann hat nicht auch die Foren höherer EU-Mittel-Betreuung befragt, ob er die eingesparten EU-Mittel auch dafür verwenden darf.
Dadurch gerät er zwischen die Mühlsteine der einheimischen und europäischen Bürokratie und es kommt zur Anklage wegen „Veruntreuung” bzw. „Unterschlagung” (die ADZ berichtete). Der studierte Jurist und zupackende Haushälter fühlt sich unschuldig, hat er doch nichts für sich selbst „beiseitegeschafft”, sondern bloß das Vorhandene, der Gemeinde zur Verfügung Gestellte, umsichtiger als geplant bewirtschaftet und mehr daraus gemacht, als ursprünglich vorgesehen. Ausschließlich zum Nutzen seiner Gemeinde.
Er holt sich den Reschitzaer „Anwalt für schwierige Fälle”, Cosmin Bolosin, zur Seite und stürzt sich in den Krieg mit der Justiz, die sich strikt an ihre gesetzlichen Vorgaben hält – und ihn, auf Bewährung, verurteilt. Von seiner Unschuld nach wie vor felsenfest überzeugt („Veruntreuung”, „Unterschlagung”, also letztendlich „Diebstahl” kann nur sein, wenn man sich persönlich was aneignet – nicht wahr?!) geht er mit seinem Advokaten auch noch vors Berufungsgericht nach Temeswar. Und wieder wird er in die Schranken verwiesen, die nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig, nach dem Empfinden des nachdenklichen Bürgers als etwas gekrümmt empfunden werden.
Im Endeffekt hat nun die Gemeinde Fârliug schon seit mehr als zwei Jahren einen kleinen, als Wochenmarkt hergerichteten Platz – den ihr Bürgermeister per Gerichtsbeschluss bezahlen muss: ihm werden monatlich, in Raten, vom Lohn, die 20.000 Lei abgezogen, die er aus Respekt vor dem Wert des Geldes und aus Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung des EU-Projekts eingespart und für die Einrichtung des Wochenmarkts verwendet hat – was ihm die Beschuldigung der „Veruntreuung” einbrachte.
Ion Borduz selber kroch vor Gericht in Temeswar schließlich zu Kreuze: „Es war das erste EU-Projekt, das in unserer Gemeinde realisiert wurde. Ich hatte keine Erfahrung mit so etwas. Ich habe einen Fehler gemacht.” Und trotzdem unterstrich er vor der Instanz erneut: er habe keinen Bani in die eigene Tasche „gewirtschaftet”, sondern das erwirtschaftete Geld im Interesse der Gemeinde ausgegeben. Dass er das so nicht hätte tun dürfen, habe er nicht gewusst.