Fritz verliert Prozess gegen Integritätsbehörde ANI

Temeswarer Bürgermeister kündigt Beschwerde beim EGMR an

Temeswar – Der Temeswarer Bürgermeister Dominic Fritz (USR) hat den Prozess gegen die Nationale Integritätsbehörde ANI endgültig verloren. Der Oberste Kassations- und Justizhof (ÎCCJ) wies am Donnerstag die Revision gegen das Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts zurück. Die Kammer für Verwaltungs- und Steuerrecht des Berufungsgerichts hatte den ANI-Bericht bestätigt, in dem ein Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einem Darlehen aus dem Kommunalwahlkampf 2020 festgestellt worden war.

Auffällig war, dass der Oberste Kassations- und Justizhof seine Entscheidung diesmal per Pressemitteilung bekanntgab, die auch auf der Facebook-Seite des Gerichts veröffentlicht wurde, und nicht nur auf dem sonst üblichen Weg über die Entscheidungsdatenbank der eigenen Internetseite, wo nach Parteinamen oder Aktenzeichen gesucht werden muss. Die ÎCCJ-Entscheidung hält das frühere Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts aufrecht. Nach Darstellung des Obersten Gerichts wirkte Fritz an einem Verwaltungsakt mit, durch den ein Gläubiger begünstigt worden sei, von dem er im Wahlkampf ein Darlehen erhalten hatte. Dabei geht es um den Architekten Răzvan Negrișanu, der die USR-Kampagne 2020 mit 25.000 Lei unterstützt hatte und später als USR-Kommunalrat tätig war.

Im Mittelpunkt steht ein zonaler Bebauungsplan (PUZ), an dem das Architekturbüro Negrișanus beteiligt war. Nach Auffassung der ANI soll Fritz durch seine Unterschrift auf Unterlagen zu diesem Verwaltungsakt in einen Interessenkonflikt geraten sein. Das Oberste Gericht erklärte, für die Feststellung eines Interessenkonflikts müsse kein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Entscheidend sei, ob ein persönliches oder vermögensrechtliches Interesse geeignet sei, die Unparteilichkeit bei der Aus-übung eines öffentlichen Amtes zu beeinträchtigen.

Fritz wies die Vorwürfe nach der Entscheidung zurück. In einer auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme kündigte er an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen zu wollen. Es handle sich um eine verwaltungsrechtliche Sanktion, nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, schrieb der Bürgermeister. Nach seiner Darstellung war der PUZ vollständig ausgearbeitet worden, bevor er Bürgermeister wurde. Ihm werde vorgeworfen, am zweiten Tag nach Amtsantritt eine Unterschrift auf eine Kopie eines bereits von seinem Vorgänger unterzeichneten Vermerks gesetzt zu haben. Diese Unterschrift sei aus seiner Sicht rechtlich ohne Bedeutung gewesen. Das Darlehen aus dem Wahlkampf sei zudem aus Mitteln zurückgezahlt worden, die von der Ständigen Wahlbehörde erstattet worden seien. Fritz sprach von einer ungerechten Entscheidung und warf der ANI vor, nicht gegen Politiker mit ungeklärten Vermögensverhältnissen vorzugehen, sondern gegen „Unbequeme“. Zugleich erklärte er, er werde sein 2024 von den Temeswarern erneuertes Bürgermeistermandat zu Ende führen. Als USR-Vorsitzender wolle er sich zudem in den Führungsgremien der Partei einem Vertrauensvotum stellen.

Die konkreten Folgen der Gerichtsentscheidung sind zunächst nicht vollständig klar. Nach Angaben von Fritz besteht die Konsequenz in einem Verbot, bis einschließlich 2030 für gewählte Ämter zu kandidieren. Zuvor hatte er erklärt, im Fall eines administrativen Interessenkonflikts drohten eine Gehaltskürzung und ein dreijähriges Verbot, nach Ende des Mandats ein gewähltes Amt auszuüben. In der politischen Debatte wird jedoch auch die Frage aufgeworfen, ob die Entscheidung Auswirkungen auf sein laufendes Mandat haben könnte. Dafür wäre gegebenenfalls ein entsprechender Schritt der Präfektur erforderlich.

ANI hatte Fritz bereits 2024 in einem Interessenkonflikt gesehen. Das Temeswarer Berufungsgericht bestätigte den Bericht im Februar 2026, die Entscheidung war damals noch nicht rechtskräftig. Fritz legte Rechtsmittel ein und erhob parallel einen Einwand der Verfassungswidrigkeit. Seine Einwände wurden nun vom Obersten Gericht zurückgewiesen.