Reschitza – Ein Urteil des Obersten Justiz- und Kassationshofs (ÎCCJ) vom 8. Juni ändert alles, was bisher Praxis war in der Handhabung der Folgen von Verurteilungen der Bürgermeister auf Bewährung. Wenn sie bisher im Amt bleiben konnten, als wäre nichts geschehen, müssen sie ab nun die Präfekten amtsentheben und sie dürfen ihr Mandat nicht mehr zu Ende führen. Dies, sobald das Urteil Nr.18/2015 des Obersten Justiz- und Kassationshofs im Amtsblatt „Monitorul Oficial” erscheint, durch welches die Verfügungen des Art.15, Abs.2, Buchst.e) des Gesetzes 393/2004 bezüglich des Status der gewählten Kommunalvertreter abgeändert wurde.
Im Banater Bergland verlieren nach diesem Urteil (ÎCCJ, Nr.18/2015) demnächst fünf Bürgermeister und auch mehrere Vizebürgermeister ihr Amt. In Luncaviţa sind das Ion Velescu und sein Vize Isae Babeu, die auf Bewährung wegen Amtsmissbrauchs zulasten des öffentlichen Interesses verurteilt wurden. Das Gericht befand sie für schuldig, in der Zeitspanne 2006-08 mehrere fiktive Verträge mit einer Firma aus Karansebesch/Caransebeş abgeschlossen zu haben, um diverse Arbeiten im Gemeindezentrum und in den ihm eingemeindeten Ortschaften durchzuführen. In Wirklichkeit sind die Arbeiten durch die Gemeindebewohner meist freiwillig durchgeführt worden (wobei das Rathaus das Material dazu bezahlt hat) und das Geld teilten sich die Firma und die beiden Gemeindeverantwortlichen. Beide wurden vom Amtsgericht Karansebesch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung und einer Bewährungsfrist von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Prozess ist jetzt beim Obersten Justiz- und Kassationshof anhängig.
In einer ähnlichen Lage ist der Bürgermeister von Fârliug, Ion Borduz (ADZ berichtete), dem Fremdverwendung von EU-Geldern vorgeworfen wurde und den ein Gericht in Temeswar deshalb zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung und zu einer Bewährungsfrist von sechs Jahren verurteilte sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 Lei. In seinem Fall gibt es schon ein Urteil des ÎCCJ, das das bisherige Urteil im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung bestätigt, infolgedessen ihn der Präfekt nun bald amtsentheben muss. Nicht wesentlich unterschiedlich ist der Fall des Noch-Vorsitzenden des Kroatenunion Rumäniens, Mihai Radan, der Parlamentsabgeordneter der Kroaten war und zuletzt Bürgermeister im Reschitza/Reşiţa benachbarten Caraşova/Kraschowa. Gegen ihn gibt es eine endgültig gebliebene Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung, ausgesprochen vom ÎCCJ, wegen Interessenskonflikt (er hatte als Abgeordneter zwischen 2006-2008 seinen Sohn in seiner Vertretung in Kraschowa als Referent und Kabinettschef und seine Schwiegertochter als Beraterin angestellt und zudem mit seiner Ehefrau einen Zivilvertrag für Dienstleistungen abgeschlossen, den ebenfalls das Abgeordnetenhaus bezahlte; daraufhin hatte die Nationale Integritätsbehörde ANI den Fall 2011 vor Gericht gebracht).
Auch der Bürgermeister und sein Vize aus Brebu, Viorel Roşca und Ion Ţicheriu, sind vom Kreisgericht in Arad wegen unlauterer Einflussnahme und Assoziierung zwecks Begehens von Straftaten jeweils zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden, im auch in unserer Zeitung ausführlich dargestellten Fall der Unterschlagung von EU-Subventionen für Hutweiden und Wiesenflächen der Gemeinden, den der damalige Chef der EU-Zahlstelle APIA, Romica Anculia, initiiert hatte. Ein Fall, bei dem auch weitere sechs Bürgermeister zugegriffen hatten (u.a. Ion Stoia aus Forotic), die zum Großteil mit Anculia im Gefängnis sitzen.
Präfekt Nicolae Miu Ciobanu verkündete, dass er auf das Erscheinen des Urteils des Obersten Justiz- und Kassationshofs IM Amtsblatt warte, um die Amtsenthebungen offiziell zu machen. Schwierig werde allerdings der Fall der Bürgermeister Pavel Verindeanu aus Prigor im Almăj-Tal und Ion Scorobete aus Zăvoi bei Ferdinandsberg/Oţelu Roşu, denen es gelungen ist, per endgültig gebliebenem Gerichtsbeschluss eine Präfektenorder zu ihrer Suspendierung zu annullieren, „weshalb ich nun nicht mehr das Recht habe, andere Order im gleichen Sinn zu erlassen”. Das Thema wird jetzt zum Gegenstand juristischer Dispute, weil es Juristen gibt – auch in der Präfektur in Reschitza – die der Meinung sind, dass das Urteil des ÎCCJ auch endgültige Urteile in solchen Fällen aufhebt, bzw. in ein neues Licht stellt. Interessant dürfte es auch für Premierminister und PSD-Chef Victor Ponta werden, der sich seit Monaten beharrlich weigert, Teilwahlen auszuschreiben, um die landesweit in die Hunderte gehenden vakanten Volksvertreterposten – bis in die höchsten Parlamentsvertretungen – per Teilwahlen neu besetzen zu lassen.