Reschitza – Die Polizeiabteilung für die Bekämpfung des Bandenverbrechens DIICOT spricht von einem „atypischen Drogenhändlerring“, den sie am Dienstag dieser Woche zerschlagen hat. Zum Unterschied von bisher aufgedeckten Verbrecherringen im Drogenbereich besteht er nicht aus gewaltbereiten, polizeilich bekannten Halbweltgestalten, denen es immer relativ schwer fiel, an Jugendliche mit ihrer „Ware“ heranzukommen, sondern aus Jugendlichen, die sich frei in ihrem Milieu bewegten und dabei Haschisch und Ecstasy verkauften. Sechs sind in Untersuchungshaft genommen worden, nachdem DIICOT Dienstag frühmorgens in 15 Wohnungen in Reschitza Hausdurchsuchungen vorgenommen hat. Gestern, nach Redaktionsschluss, musste der Richter für Rechte und Freiheiten darüber entscheiden, ob die Straffälligen in Untersuchungshaft bleiben oder ob sie in anderer juristischer Überwachungsform sich den staatsanwaltlichen Untersuchungen stellen müssen. Die meisten der von DIICOT abgeführten Jugendlichen haben sich spontan entschieden, mit den Staatsanwälten zusammenzuarbeiten, was ihnen vorerst den Status von Zeugen eingebracht hat.
Die Untersuchungen gegen die Gruppe der Jugendlichen begannen bereits im Oktober 2015, als erste Informationen durchsickerten über die Herausbildung einer organisierten Verbrechergruppierung in Reschitza, die Risikodrogen und Ethnobotanica in Umlauf brachte. Vier 22jährige, alle bekannt als Drogenkonsumenten, hatten selbst mit dem Handel von Haschisch und Ecstasy begonnen. Im Mai 2016 stieß die Polizei bei einer Routinekontrolle im Fahrzeug von Luis M. auf ein Säckchen Cannabis. Im Oktober 2016, während der Verhöre zweier notorischer Drogenkonsumenten aus Reschitza, schickten diese die DIICOT-Anwälte auf die Spur des Kopfs der Verbrechergruppe, der in Insiderkreisen dafür bekannt war, in Reschitza und am Franzdorfer Stausee Risikodrogen in Umlauf zu setzen. Im Januar dieses Jahres wurde ein weiterer Konsument in Bokschan identifiziert, der seinen Eigenverbrauch mit Drogenhandel finanzierte, sowohl in Reschitza als auch in Bokschan. Bei seiner Beschattung fielen weitere drei Drogendealer in Reschitza auf. Allmählich stellte sich heraus, dass alle diese jugendlichen Dealer sich untereinander kannten und sich gegenseitig „versorgten“.
Verdeckte Ermittler begannen bei ihnen „einzukaufen“. „Als Anfang 2016 mehrere der bekanntesten Drogendealer des Banater Berglands aus dem Verkehr gezogen werden konnten“, schreibt die DIICOT-Staatsanwaltschaft, „begann in den Reihen der Reschitzaer Drogenkonsumenten eine ‘atypische Bewegung’, eine Art ‘Homogenisierung’, ein Gemisch aus Kleindealern und Kleinkonsumenten und Kleinversorgern des Marktes, wodurch der Markt weiterhin kontinuierlich versorgt wurde. Das war der Kontext, in dem viele Konsumenten, die sich bislang bei den bekannten Dealern versorgt hatten, die durch das Eingreifen der Autoritäten nun aus dem Verkehr gezogen waren, sich zu einer Art Selbstversorgern entwickelten und eigene Konsumentenkreise aufbauten. Schritt für Schritte bildeten sie auch eigene gemeinsame Kassen und kauften so Drogen auf, wobei sie ihren Eigenverbrauch in der Regel durch Verringerung, „Abzwacken“, der verkauften Dosen sicherten. Der nächste Schritt war dann die Sicherung von Profit durch den Drogenhandel, was schon eindeutig als Straftat gilt. In diesem Augenblick haben wir eingegriffen.“
So tauchten auf dem Reschitzaer Drogenmarkt im Lauf des vergangenen Jahres junge Dealer auf, die aus den Reihen der Konsumenten stammten. Viel Geld hatten sie nicht, auch keine permanenten Versorgungsquellen, was sie praktisch zur Zusammenarbeit gezwungen hat. So entstand ein Netzwerk mit vielfältigen Versorgungsquellen, hauptsächlich aus Temeswar. Ihre Kunden, vor allem aus den Reihen der Schüler, gingen in die Hunderte. Sie haben den „Vater der Verbrecher“, Rechtsanwalt Cosmin Bolosin, zum Anwalt. Dieser erklärte: „Vorerst sind uns die Beschuldigungen mündlich zur Kenntnis gebracht worden. Bis uns die Staatsanwaltschaft die schriftliche Anklageschrift zur Kenntnis bringt, machen wir von unserem Schweigerecht Gebrauch. Und bevor irgendein Urteil in dieser Causa gefällt wird, gilt die Unschuldsvermutung.“