Keine Ziegenställe mehr auf Stadtgebiet

Reschitzaer Rathaus besteht auf Einhaltung der Stadtratsbeschlüsse

Reschitza - Der Abhang des Lupaker Bergs, unterhalb der Forstverwaltung und bis zum hinteren Zaun des Technischen Kollegiums Reschitza, genau gegenüber dem Kreisinspektorat der Polizei und am Westrand des Moroasa-Stadtviertels, war schon immer ein ziemliches Niemandsland, wo auf den Grundstücken, die nicht rückerstattet bzw. verkauft wurden, allerhand Bruchbuden aufgestellt und als Ställe/Notunterkünfte für Kleinvieh – Ziegen, Hühner, Perlhühner –, genutzt wurden, oder auch zum Anbau von Zwiebeln, Knoblauch, Bohnen, Erbsen und Kartoffeln, zwischen denen sommersüber Damen sich oben ohne sonnten. Alles meist ohne Genehmigung und mit mehr oder weniger Sinn für und Rücksicht auf das Ambiente.

(Von mäßigem Erfolg gekrönte) Versuche, das Phänomen unter Kontrolle zu bringen, hat es schon immer gegeben. Am leichtesten schien es jeweils, die sonnenbadenden Damen mit der Androhung einer Strafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses für die Zeit eines Kontgrollgangs zu verscheuchen. Die Hühner und Ziegen waren schwieriger wegzujagen, in einer Stadt, die immer, neben dem Einkommen aus der Beschäftigung in der Industrie, auf Selbstversorgung achtete.  Auch den Stadtrat von Reschitza hat der Hügel der halb- und illegal aufgezogenen Neben- und Freizeitbeschäftigungen mehrmals zu Beschlüssen veranlasst, mittels derer dem Treiben Einhalt oder wenigstens ein rechtskonformer Rahmen geschaffen werden sollte.

So haben die Kontrolleure der Stadt und die Kommunalpolizei zumindest eine Handhabe, wenn sie Ordnung schaffen wollen, nämlich die Stadtratsbeschlüsse HCL 158/2012 und 69/2014. Jüngst wurden aufgrund des Stadtratsbeschlusses von 2012 zehn Bürger identifiziert, die am Nordhang des Lupaker Bergs Parzellen unbefugterweise land- und tierwirtschaftlich nutzen, darauf ohne Approbation allerhand Bretterbuden errichtet haben und dort Ziegen, Geflügel und Hunde züchten – durchwegs Dinge, die vom Stadtratsbeschluss 158 untersagt werden.

Die Kommunalpolizei wies die Ordnungsübertreter an, ihren Status bis Ende Oktober zu klären, entweder, indem sie mit der Verwaltung der Öffentlichen und Privaten Domäne der Stadt einen Pachtvertrag abschließen und für die Parzellennutzung etwas bezahlen, oder, indem sie alles abreißen und ihre „Nebenwirtschaft” aufgeben. Zudem müssen sie schleunigst für ihre Bauten, wenn auch nachträglich, Baugenehmigungen einholen, wenn diese nicht gewaltsam abgerissen werden sollen. Und das Nutzvieh muss auf alle Fälle von dort weg. An die die öffentliche Ordnung Störenden wurden schriftliche Verwarnungen ausgehändigt, zwei unter ihnen bekamen eine Ordnungsstrafe aufgebrummt.