Korrupter Hochschullehrer muss sich bewähren

Günstigere Bestimungen des Strafgesetzes angewendet

Temeswar - Der stark mediatisierte Fall des Temeswarer Hochschullehrers Daniel Petru Cioca, der der Annahme von Schmiergeldern von seinen Studenten angeklagt worden war, hat nun in diesem Korruptionsprozess eine überraschende Wende genommen: Prof. Cioca, Dozent am Katheder für Zellen- und Mollekularbiologie im Rahmen der Temeswarer Universität für Medizin und Pharmazeutik, war, wie in der BZ berichtet, Anfang vergangenen Jahres in flagranti ertappt worden, als er Schmiergelder von seinen Studenten für das Bestehen von Prüfungen angenommen hatte. Gemäß der zahlreichen handfesten Proben, Zeugenaussagen und Beweise, die für die Schuld des Hochschullehrers sprachen, und der Anklage der Staatsanwälte vom Temescher Amtsgericht wurde er von dieser Gerichtsinstanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Vor Kurzem, nach einem Einspruch des Angeklagten beim Temeswarer Schiedsgericht, entschied diese Instanz, den Lehrer doch nicht hinter Gitter zu bringen, sondern den ersten Entscheid auf eine Haftstrafe von drei Jahren jedoch auf Bewährung umzuwandeln.

Wie konnte es zu dieser unerwarteten Gerichtsentscheidung kommen? Die Gerichtsinstanz begründete ihren milden Entscheid damit, dass der angeklagte Hochschullehrer Nutznießer des neuen Strafgesetzes und des Prinzips des günstigeren Gesetzes wäre: Demnach wurde in diesem Fall nicht das neue Strafgesetz sondern das dem Angeklagten günstigere alte Strafgesetz angewandt, wodurch in diesem Fall auch auf eine Haftstrafe auf Bewährung entschieden werden kann. Die Richter hätten dabei auch die von Fachleuten aus dem In- und Ausland geschätzten Ergebnisse von Prof. Cioca in seiner Forschungstätigkeit im Rahmen der Universität für Medizin und Pharmazeutik Temeswar zu dessen Gunsten in Betracht gezogen. Der Zweck der Strafe, eine ernsthafte Verwarnung, könnte, so die Begründung der Instanz, auch mit einer Bewährungsstrafe außerhalb der Haftanstalt erreicht werden.