Reschitza - Im vergangenen Herbst wäre es schon einmal fast dazu gekommen. Doch der Trubel rund um die Absetzung des Präsidenten Băsescu und die Wahlkämpfe, erst für die Kommunalräte, dann fürs Parlament, haben die Pläne des Landwirtschaftsministeriums über den Haufen geworfen. Dass die Wahlen für die Landwirtschaftskammer auch im eben vergangenen Frühjahr nicht stattfanden, dazu findet niemand eine einleuchtende Erklärung; auch Landwirtschaftsminister Daniel Constantin nicht. Aber jetzt soll es endlich so weit sein: Der Minister empfahl, die Sache „spätestens bis Jahresende“ zu klären.
Die Regierung hat dieser Tage einen Dringlichkeitsbeschluss gefasst, durch welchen die Gesetze 283/2010 und 122/2012 abgeändert und „vervollständigt“ werden. Beide befassen sich mit der Gründung der Landwirtschaftskammern, welche die bisherigen Direktionen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die verschiedenen Formen von Landwirtschaftsberatung ersetzen bzw. verbessern sollen.
Nach diesem Dringlichkeitsbeschluss sollen nun endlich die Kammern für Land-, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung entstehen. Die Organisierung der Wahlen der Vertreter, welche die diversen Beschäftigungskategorien dieses Tätigkeitsfelds in der Kammer repräsentieren sollen, wurde den Präfekten aufgetragen. Diese haben – per Präfektenorder – die Konstituierung von Initiativkomitees aus elf Mitgliedern verfügt. Dazu gehört ein Vertreter, der das Landwirtschaftsministerium auf Territorialebene vertritt, ein Vertreter des Territorialinspektorats für Forst- und Jagdwesen, ein Vertreter der Präfektur, einer des Gemeindeverbands Rumäniens und sieben Vertreter der diversen land- und forstwirtschaftlichen Vereinigungen und/oder Organisationen (aus der Landwirtschaft, Nahrungsmittelindustrie, Fischzucht und Fischereiwesen, Forstwirtschaft, Tiermedizin usw.), die diesen gleichgesetzt werden.
Auf die Order des Karasch-Severiner Präfekten Silviu Hurduzeu hin kamen 34 Vorschläge zusammen, aus denen sieben per Los herausgezogen wurden, die das Initiativkomitee zur Gründung der Landwirtschaftskammer bilden. Das Initiativkomitee organisiert die Wahlen der Mitglieder der Landwirtschaftskammer, ist verpflichtet, für die Wahrung der Gesetze in diesem Prozess zu sorgen und hat drei Tage nach der Losentscheidung – am gestrigen Mittwoch – seine Tätigkeit aufgenommen.
Ab nun wird die Zeit knapp: Binnen 90 Tagen nach Inkrafttreten der Dringlichkeitsorder der Regierung müssen die Wahlen für die Landwirtschaftskammern stattfinden.