Hermannstadt (ADZ) - Eine Vielzahl an Problemen betreffend den deutschsprachigen Unterricht sprach Ovidiu Ganţ, der Abgeordnete des Deutschen Forums, in der Diskussion an, welche die Repräsentanten der nationalen Minderheiten im Parlament am 16. Juni mit Bildungsminister Remus Pricopie führten (siehe ADZ vom 18. 6.). Zwei Fragen hatte MdP Ganţ dem Minister zuvor auch schriftlich gestellt, die Antworten liegen nun vor. Im Gespräch erwähnt hatte der DFDR-Abgeordnete, dass im Fall der Ergänzung eines Lehrerdeputats mit Stunden in Klassen mit Unterricht in der Muttersprache, die Lehrer vorher einen Sprachtest ablegen sollten, um zu vermeiden, dass Erzieher ohne Kompetenz in der Minderheitensprache diese Stunden erhalten. Dass dieser Sprachtest verpflichtend sein sollte in dergleichen Fällen, forderte der DFDR-Abgeordnete Ende März in einem Schreiben an den Minister und bat, eine Novellierung in diesem Sinne in die einschlägige Methodologie aufzunehmen. In seiner Antwort teilte der Minister mit, dass die „Rahmenbestimmungen betreffend die Mobilität des Lehrkörpers im voruniversitären Unterricht im Schuljahr 2013/2014“ im Februar 2014 durch Anleitungen des Ministeriums ergänzt worden sind, die den Inspektoraten mitgeteilt wurden.
Die Lehrer, denen eine Ergänzung des Deputats für unbegrenzte Dauer in Klassen mit Unterricht in Minderheitensprachen zugesichert wurde, haben gemäß den Anforderungen in Punkt 2 dieser Anleitungen am 6. März 2014 einen Test abgelegt. Den Vorschlag von MdP Ganţ, den Sprachtest auch im Fall von Lehrern vorzunehmen, deren Deputat für eine begrenzte Zeit mit Stunden in Klassen ergänzt wird, die in einer Minderheitensprache lernen, habe man festgehalten und es werde in die Ausarbeitung der nächsten Methodologie betreffend die Mobilität des Lehrkörpers im voruniversitären Bereich aufgenommen, teilt Minister Pricopie mit. Eine zweite Frage, auf die Bildungsminister Pricopie schriftlich geantwortet hat, betraf die Ausschreibung der Schulbucherarbeitung, einschließlich für „Kommunikation in deutscher Muttersprache“ für die 1. und 2. Klasse. Der veröffentlichten Vorgangsweise zufolge hätte man schließen können, dass das Ministerium nur mit sechs Anbietern Rahmenverträge abschließt, sodass kleine Verlage auf der Strecke bleiben. In der Antwort des Bildungsministers wird die Ausschreibungsprozedur detailliert erläutert und mitgeteilt, dass für jeden Schulbuch-Typus sechs Angebote eingereicht werden können, d. h. sowohl für das Buch Deutsch-Muttersprache für die 1. als auch für jenes für die 2. Klasse. Die Anbieter – individuelle Autoren, Autorengruppen oder Verlage – müssen nachweisen, dass sie über die Fähigkeit verfügen, die Schulbücher zu erarbeiten, zu vertreiben sowie Erfahrung haben im Erarbeiten von Schulbüchern ähnlichen Inhaltes. Das Bildungsministerium wird den Ankauf der Schulbücher gemäß dem hierfür vorgesehenen gesetzlichen Rahmen sichern.