Temeswar (ADZ) – Vor knapp zwei Wochen fand in Temeswar die erste Tagung der rumänischen Richter, die an internationalen Gerichten tätig sind, statt. Aus diesem Anlass wurde eine erst am Freitag veröffentlichte Erklärung der Dekane der fünf führenden rumänischen Rechtsfakultäten über die Bedeutung des Völker- und des Europarechts für die Ausbildung der zukünftigen Juristengenerationen verabschiedet. Man verpflichte sich, das Völker- und das Europarecht in der Rechtslehre besser und stärker zu verankern, diesen beiden Fächern ihre herausragende Rolle in der Ausbildung der Jurastudierenden anzuerkennen und sich deutlich stärker zu bemühen, die Fundamentalwerte des Völkerrechts und der Europäischen Union zu vermitteln. Zu diesem Zweck wolle man die Lehrpläne aller fünf Fakultäten so gestalten, dass beiden Fächern ein stärkeres Gewicht zuerkannt wird. Auch wolle man die Ausbildungsinstitute der Richter und Staatsanwälte sowie der Anwälte überzeugen, vor allem dem EU-Recht mehr Geltung zu verschaffen und es zum Prüfungsfach für die Aufnahme in die Richter- und Staatsanwaltschaft sowie in die Anwaltskammer Rumäniens machen zu lassen. Ferner wolle man sich gemeinsam um eine stärkere Internationalisierung des Studienfachs Rechtswissenschaft bemühen und die Teilnahme der eigenen Studierenden an internationalen Wettbewerben und Studiengängen tatkräftig fördern.
Die Annahme der Erklärung geht von folgenden Tatsachen aus, denen die Rechtsausbildung gebührend Rechnung tragen wolle: Rumäniens Werdegang in den vergangenen Jahrzehnten sei unzertrennlich mit jenem der Europäischen Union in politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht verbunden, gegenwärtig stehe man vor Herausforderungen, die ohne den Rückgriff auf das internationale und das EU-Recht nicht zu meistern seien, das komplexe Netzwerk an Rechtsnormen sowie internationalen und europäischen Institutionen, das in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geschaffen wurde, hat den Frieden bewahrt, die Menschenrechte geschützt und den Rechtsstaat etabliert und verteidigt, dessen Festigkeit und Effizienz jedoch in den vergangenen Jahren durch aufeinanderfolgende Herausforderungen unterschiedlicher Natur immer wieder getestet wurden. Durch die Verpflichtungen, die man durch die verabschiedete Deklaration eingehe, sollten jene Werte und Prinzipien eines freien und demokratischen Europa gefördert und gestärkt werden, vor allem in den eigenen akademischen Gemeinschaften, aber selbstverständlich auch darüber hinaus, da den an den fünf Fakultäten ausgebildeteten Juristen die Aufgabe zukomme, sich in ihrer künftigen Berufstätigkeit an diesen Werten und Prinzipien zu orientieren und nach ihnen zu handeln. Freiheit gehe nur mit Verantwortung einher, hieß es schlussfolgernd in der Erklärung, die von den Dekanen der Rechtsfakultäten von Bukarest, Klausenburg/Cluj-Napoca, Jassy/Iași, Craiova, Hermannstadt/Sibiu und Temeswar/Timișoara am 10. Mai unterzeichnet wurde.
Im Vorfeld diskutierten über die Rolle des internationalen Rechts und der internationalen Rechtsprechung gegenwärtige und ehemalige rumänische Richter internationaler Gerichte: Iulia Motoc (Internationaler Strafgerichtshof), Sebastian Rădulețu (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), Mirela Stancu (Gericht der Europäischen Union), Camelia Toader (ehemals Richterin am Europäischen Gerichtshof) und Valeriu Ciucă (ehemals Richter am Gericht der Europäischen Union). Zu ihren Dialogpartnern gehörten Corina Corbu, die Vorsitzende des Hohen Gerichts- und Kassationshofs, Generalstaatsanwalt Alex Florența, Traian Briciu, Vorsitzender des Landesverbands der Anwaltskammern Rumäniens, Ex-Justizminister Valeriu Stoica sowie mehrere Rechtsprofessoren.