Temeswar - Seit gut einem Jahr steht in jedem Kommuniqué über die spektakulären Verhaftungs- und Untersuchungsaktionen der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft DNA, dass diese „mit technischer Unterstützung des Inlandsgeheimdienstes SRI“ durchgeführt wurden. Lies: Abhöraktionen des Inlandsgeheimdienstes liegen diesen zugrunde. Und: oft stützen sich die staatsanwaltlichen Untersuchungen hauptsächlich auf die Umschriften des Abgehörten, so zweifelhaft deren Zustandekommen auch ist.
Justizministerin Raluca Alexandra Prună wurde nach ihrer Teilnahme an der Bilanztagung des Temeswarer Berufungsgerichts zur Legalität der Abhöraktionen des Geheimdienstes gefragt, die nach allgemeiner Meinung der bürgerlichen Gesellschaft hart am Rande der Legalität, aber bisher mit Duldung der Justiz geschehen (sind). Nun hat sich aber das Verfassungsgericht gemeldet und die Abhöraktionen als „bar jeder Rechtsgrundlage“, als illegal, erklärt. Die Justizministerin sprach in Temeswar/Timişoara von einer „Maximalentscheidung“.
Deren Tragweite, auch bezüglich der gegenwärtigen Methodik der Korruptionsbekämpfung (bis hin zur eindeutig illegalen Praxis des „Überlassens“ von Abhörprotokollen an die Medien – egal, was die „Zuschieber“ damit verfolgen), ist noch schwer absehbar, wird aber wohl, zumindest zu Beginn des Inkrafttretens des Verbots, „Folgen in der DNA-und DIICOT-Tätigkeit, aber auch der Staatsanwaltschaft“ zeigen. Die Justizministerin verwies darauf, dass das Urteil des Verfassungsgerichts noch nicht schriftlich vorliegt. Alle Diskussionen gehen von einem Pressekommuniqué aus. „Rumänien kann es sich nicht erlauben, ab dem Augenblick des Verlesens des Urteils in eine Aktionsleere zu schlittern, bis eine Gesetzesakte angenommen wird.
Deshalb bereite ich einen Eilbeschluss vor, damit der Schock bei DNA und auch bei der Terrorbekämpfung DIICOT und der Staatsanwaltschaft abgemildert wird.“ Danach sagte die Justizministerin etwas leicht Befremdliches: „Ich gehe davon aus, dass das Justizministerium stärker betroffen sein wird als die DNA oder DIICOT. Letztendlich verfügt SRI über eine Infrastruktur, die eine Milliarde Euro gekostet hat, eine Infrastruktur, die nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts von anderen genutzt – oder von diesen anderen neu angeschafft werden muss. Da muss wohl auch in der Gesellschaft eine Debatte geführt werden, ob die Steuerzahler überhaupt bereit sind, noch einmal so viel Geld dafür einzusetzen – oder ob die vorhandene Infrastruktur anders und von anderen verwendet wird. Letztendlich ist es auch eine Frage der Transparenz. Doch ohne die schriftlich vorliegende Entscheidung des Verfassungsgerichts kann ich dazu unmöglich mehr sagen.“
In ihrem Entwurf zum Eilbeschluss sei jedenfalls festgelegt, dass Polizei und Staatsanwälte Abhöraktionen durchführen können. Wie das technisch vorgehen soll, ist unklar. „Wichtig ist nicht, wem die Infrastruktur dazu gehört, sondern wer sie wie nutzt“, sagte die Justizministerin. „Auch wenn wir über Nacht plötzlich die eine Milliarde Euro hätten, in 24 Stunden könnten wir nie eine solche Anlage beschaffen. Aber die vorhandene Infrastruktur muss von einem Personal bedient werden, das die entsprechende Befähigung besitzt, Strafverfolgungen durchzuführen.“