Stadtrat weist Immobilienhai zurück

Letzterer will nun gegen das Glücksspielverbot in Reschitza gerichtlich vorgehen

Reschitza – Auf der Maitagung des Reschitzaer Stadtrats wurde ein erstes legales Vorgehen des Hauptvermieters von Räumen für Glücksspielbetreiber – gegen die der Stadtrat ein Verbot dekretiert hat – abgewiesen. Die Firma, die nahezu alle Geschäftsparterres der Reschitzaer Neustadt besitzt und viele an Betreiber von Spielhöllen vermietet hat, hat nun den Weg frei für eine gerichtliche Klage gegen dieses Verbot, das offensichtlich ihrem Geschäft schadet. Diese kann also jetzt gegen den Stadtratsbeschluss HCL 190/2026 vorgehen. Es handelt sich um die Firma Coda Serv SRL des wohl reichsten Reschitzaers, Costel Ciobanu, genannt „Barbălată“, der als Immobilienhai reich wurde und als Hauptbeschäftigung seiner Firma „Restaurantwesen“ angeben lässt. Die Präliminärklage der Firma Coda Serv SRL wurde vom Reschitzaer Stadtrat als „unbegründet“ und „unzulässig“ eingestuft.

Die Einstufung des Stadtrats folgt der Logik der Beschlussvorlage, die von Bürgermeister Ioan Popa dem Stadtrat vorgelegt wurde. Es gäbe kein „legitimes und direktes Interesse“ der Stadt am Weiterexistieren der Spielhöllen, aber auch nicht der klagenden Firma, gegen das Verbot vorzugehen. Allerdings könnten die Kläger „laut Art. 1 des Gesetzes 554/2004“ ihre Klage einem Gericht vortragen, wenn sie sich in einem ihrer Rechte betroffen fühlen. Der Schaden allerdings, den die Klägerfirma angibt, sei „hypothetisch“. Coda Serv SRL sei durch HCL 190/2026 in die Unmöglichkeit manövriert worden, den von der Firma verwalteten Geschäftsraum weiterzuvermieten an Spielhöllenbetreiber. Doch dieses „Interesse“ des Klägers sei ein faktisches, argumentiert die Stadt, nicht ein ihm zustehendes Recht, das der Klägerfirma streitig gemacht werde durch den Stadtratsbeschluss. Der Stadtratsbeschluss 190/2026 regele eine spezifische Tätigkeit – Glücksspiele auf Stadtgebiet – und habe nichts mit Besitzrecht oder der freien Verfügung über den Besitz zu tun. Der Stadtratsbeschluss schränke kein Vermietungsrecht ein. Coda Serv SRL habe keinerlei Lizenz für Glücksspiele, sei also auch nicht direkt vom Stadtratsbeschluss betroffen. Allerdings sei die „Präliminärklage“ ein verpflichtendes Prozedere gegen eine Institution, bevor der Kläger weitergeht und sich an ein Verwaltungs-Gericht wendet.

Die Stadtverwaltung von Reschitza geht laut HCL 190/2026 betreffs Glücksspieleinrichtungen jetzt so vor, dass die Lizenzen, sobald sie ausgelaufen sind (sie werden in Reschitza jeweils für ein Jahr vergeben) nicht mehr erneuert werden, während die Stadt seit Verabschiedung des Stadtratsbeschlusses keine neuen Glücksspiellizenzen mehr ausgefolgt hat. Das Glücksspielgeschäft beschäftigt in Reschitza etwa 80 Arbeitnehmer.

Vizebürgermeister Daniel Călin: „Das Glücksspielgeschäft streicht hohe Gewinne ein. Verständlich, dass die Spielstättenbetreiber auch bereit sind, hohe Mieten zu zahlen, um am Hauptboulevard der Neustadt angesiedelt zu sein. Und die vermietbaren Räume gehören fast alle der Coda Serv SRL. Pizzerien schließen, weil sie Mieterhöhungen von 1000 auf 3000 Euro Miete am Hauptboulevard nicht zahlen können – wie jüngst geschehen. Der Stadtratsbeschluss verbaut nun der Vermieterfirma die Möglichkeit richtig hoher Monatseinkünfte. Das war nicht Absicht, ist jedoch eine der Folgen. Aber leerstehen lassen kann die Vermieterfirma diese Räumlichkeiten auch nicht auf lange Zeit. So rüttelt der Stadtratsbeschluss an einer ganzen Reihe von Geschäften und greift wohl auch ins Preisgefüge der Mieten ein. Durch erzwungene Verringerung der Mietpreise. Andrerseits: die wahrscheinliche Verringerung der Mieten kann das ganze Stadtbild verändern. Und nicht unbedingt zu ungunsten der Stadt.“