Kronstadt - Waisenkinder, die im Erwachsenenalter Kinderheime verlassen müssen, Opfer häuslicher Gewalt, Personen mit sehr geringem Einkommen oder auch solche, die sozial ausgegrenzt oder gefährdet sind, ausgegrenzt zu werden, könnten eine finanzielle Hilfe von den Lokalbehörden in Kronstadt/Bra{ov beantragen, um ihre Miete für Sozialwohnungen zu begleichen. Der Zuschuss in Höhe von 900 bis 1400 Lei (jedoch nicht mehr als die Miete) ist für 12 Monate vorgesehen und kann um weitere 24 Monate verlängert werden. Berechtigt, diese Unterstützung zu beantragen, sind Personen, die in den letzten zwei Jahren den Wohnsitz in der Zinnenstadt nachweisen können, keine Wohnung besitzen und in den letzten 10 Jahren keine Wohnung verkauft haben oder keine staatliche Unterstützung für Miete oder den Bau einer Wohnung erhalten haben, sowie jene, die ein sehr kleines Einkommen haben.
Die Empfänger müssen für die gesamte Dauer des Vertrags für die Nebenkosten aufkommen. Arbeitslose müssen bei der Kreisagentur für Arbeitskräfte (AJOFM) eine Arbeitsstelle suchen, oder an einem Qualifikationskurs oder einer Umschulung teilnehmen, die ihnen mehr Chancen für einen Job bietet. Wer binnen drei Monaten keinen Arbeitsplatz findet, muss wöchentlich rund 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Allerdings sei es wünschenswert, dass diese Personen (wieder) in die Gesellschaft integriert werden und nicht mehr auf Hilfe angewiesen sind, meint Vizebürgermeisterin Flavia Boghiu.
Sie erklärte, dass „ eines der größten sozialen Probleme Kronstadts die fehlenden Sozialwohnungen sind. Im Munizipium können wir derzeit nur 44 Wohnungen zur Verfügung der Bedürftigen stellen.“ Die Wohnungen befinden sich im Sozial-Wohnblock auf der Zizinului-Straße, der vor einigen Jahren mit EU-Geldern errichtet wurde. Weitere Sozialwohnungen sollen ebenfalls auf der Zizinului-Straße entstehen, sobald das Zentrum für Obdachlose in die Panselelor-Straße umsiedeln wird, neben die Direktion für Sozialassistenz (DAS). Noch ist ungewiss, wann das sein wird, doch ist dieser erste Schritt, der die finanzielle Unterstützung für die Miete vorsieht, Teil einer Strategie der Lokalbehörden zur Entwicklung von langfristigen Sozialdiensten. Bei der DAS wurden in den letzten 15 Jahren 140 Anträge für Sozialwohnungen eingereicht. Anregungen und Empfehlungen zur Rechtsvorschrift des Bürgermeisteramts zur Unterstützung von Bedürftigen werden im Rahmen einer öffentlichen Debatte bis einschließlich dem 29. Januar an die E-Mail-Adresse der Direktion für Sozialassistenz, auf dasbv@dasbv.ro, erwartet.