Reschitza/Karansebesch – Tudor Milulescu, der Vorsitzende des Viehzüchtervereins von Domaşnea, fühlte sich missverstanden in dem, was er den Medien über die den Viehzüchtern vorgehaltenen EU-Subventionen mitgeteilt hatte, die APIA Karasch-Severin verteilt hat und warf dessen Direktor Dumitru Stepanescu zusätzlich vor, der Öffentlichkeit gewisse Tatsachen bezüglich der ungerechtfertigten Bezahlung von Subventionen an den Bürgermeister von Baia-de-Aramă, Ionel-Rafael Dunărinţu, vorenthalten zu haben.
„Der APIA-Direktor behauptet, dass unser Verein alle bisherigen Prozesse verloren hat, weil der Verpächter der Weiden, die Vermögensgemeinschaft Karansebesch/Caransebeş, nicht nachweisen konnte, dass sie der Rechtsnachfolger des wallachisch-illyrischen Grenzregiments Nr. 13 mit Sitz in Karansebesch ist, also die Weidegründe am Şes-Bach nicht besitzen, also auch nicht verpachten kann. Die Wahrheit ist aber, dass unsere Prozesse gegen APIA Karasch-Severin sich in verschiedenen Phasen befinden und wir uns einstweilen, des guten Prozessverlaufs zuliebe, jeden Kommentars enthalten, wie es das Gesetz fordert.“ So Milulescu.
Trotzdem hängt er dem ausführliche Erklärungen an, wie es um den Besitzer der 800 Hektar Weiden am Oberlauf des Şes-Baches an den Westhängen des Godeanu-Massivs steht: „Die Vermögensgemeinschaft der ehemaligen Grenzer aus dem rumänisch-banater Grenzregiment Nr. 13 mit Sitz in Karansebesch ist der erklärte Nachfolger der in der Zwischenkriegszeit gegründeten Karansebescher Vermögensgemeinschaft der Ehemaligen Grenzer und dadurch Besitzer auch der betreffenden Weiden, kann sie also rechtskräftig verpachten. APIA beruft sich auf die fehlende Identität der Nachkommensorganisation der Grenzer aus der Zwischenkriegszeit mit dem Grenzregiment Nr. 13, das im Grundbuch als Besitzer eingetragen ist, wenn die EU-Zahlstelle deren Besitzrecht anzweifelt.
Das Ganze ist jetzt in der Phase, wo beide Seiten vor Gericht ihre Behauptungen durch Beweise untermauern müssen, worauf die Interessenten dann zurückgreifen können. Bis auf Weiteres gibt es aber die Pachtverträge der Farmer zwecks Beweidung und Pflege mit der heutigen Vermögensgemeinschaft. Und einigen von ihnen ist die Zahlung von EU-Subventionen durch APIA genehmigt worden, anderen nicht. Da ist der eigentliche Haken. Und auf die Frage nach der Begründung der Vorgehensweise im Einzelfall, bleibt der Direktor der EU-Zahlstelle die Antwort schuldig. Zudem ist es auffällig, dass alle APIA-Angestellten aus diesem Raum zu denjenigen gehören, denen die Subventionen für die Nutzung der umstrittenen Weiden ausgezahlt wurden. Als ob der Rechtsstatus der Weiden in dem Fall ein anderer wäre... Fällt dort die Frage der Identität von Vor- und aktuellem Besitzer plötzlich weg? Und für die Mitglieder des Viehzuchtvereins gilt sie strengstens?“
Zum Fall des Bürgermeisters von Baia-de-Aramă, Ionel-Rafael Dunărinţu, der auch von APIA Karasch-Severin Subventionen kassierte für Teile der Weiden am Oberlauf des Şes-Baches im Godeanu-Massiv, gilt dieselbe Frage: wie hat der sein Nutzungsrecht für diese Weiden nachgewiesen und dass sein Verpächter der rechtmäßige ist? Zumal es vorher bereits ein Gesuch für die Weidenutzung gab, die vom Viehzüchterverein Domaşnea vorgelegt wurde. Und wie sollte das rumänisch-banater Grenzregiment Nr. 13, das 1872 aufgelöst wurde, sein intabuliertes Nutzungsrecht geltend machen und die Weidenutzung genehmigen? Nicht zuletzt: wie kann APIA die Subventionszahlung im Falle des Bürgermeisters begründen – auch wenn sie um 9,07 Prozent verringert ist, wie der scharfsinnige Staatsanwalt festgestellt hat – an einen Weidennutzer, der wahrscheinlich nicht einmal im Stande ist, zu zeigen, wo die von ihm gepachteten Weiden liegen, für die er tausende Euro eingestrichen hat, ohne sie je zu pflegen oder irgendwie zu nutzen?“