Zwecks Umleitung des Schwerlasterverkehrs

Reschitza – Auf der Septembertagung des Reschitzaer Stadtrats – der wohl letzten in der bei den Kommunalwahlen 2020 entschiedenen Zusammensetzung – genehmigten die Stadträte das aktualisierte technische Projekt für den Ausbau eines existierenden Karrenwegs zu einer Kommunalstraße, die von der Nationalstraße DN 58 Reschitza-Karansebesch abzweigt und direkt ins Țerova-Tal führt, das Paralleltal zum Bersautal. Über diese Straße soll künftig der Schwerlasterverkehr geführt werden, der u.a. zur Schrottversorgung des Elektrostahlwerks dient – und damit soll der Schwerlasterverkehr von den nahezu vollständig neu asphaltierten Hauptstraßen von Reschitza verbannt werden.

Außerdem wird dadurch der LKW-Verkehr aus Richtung Nordwestrumänien-Siebenbürgen-Bukarest Richtung des im Ausbau befindlichen Gewerbegebiets Țerova-Tal aus der Neustadt weggelenkt. Die neue, rund fünf Kilometer lange Straße sei Teil der urbanen Mobilitäts-Strategie des Reschitzaer Rathauses, wurde den Mitgliedern des Stadtrats erklärt, durch welche, nach und nach, der gesamte Durchfahrts-Schwerlasterverkehr auf Straßen rund um Reschitza umgelenkt und die Luft der Stadt sauberer wird. Dies in einer Stadt, die offiziell bereits im Sommer 2024 erstmals zur Stadt Rumäniens (mit über 50.000 Einwohnern) mit der saubersten Luft erklärt wurde. Die Ausbaukosten für die neue Straße sind über einen EU-Projektantrag akquiriert worden.

Bürgermeister Ioan Popa (PNL), zum Vorhaben an seine Stadtratsmitglieder: „Es ist zwar nur ein fünf Kilometer langes Stück Wegs, das ausgeht vom Kilometerstein 8 an der DN 58, also bei der 400-kV-Strom-Umspannstation, in Richtung des ehemaligen Kokschemischen Werks im Țerova-Tal. Die Straße wird eigens für die Umleitung des Schwerlasterverkehrs und zwecks seiner Herausnahme aus der Neustadt gebaut. Um die Straße für den Schwerlasterverkehr ausbauen zu können, müssen auch einige Verstaatlichungen von Privatbesitz vorgenommen werden. Glücklicherweise sind es keine hohen Werte, die die autorisierten Evaluatoren festgelegt haben, schließlich ist es kein Bauland, sondern landwirtschaftlich genutztes Land. Und auch das Geld, das wir, die Stadt, als Entschädigung zahlen werden, wird uns anschließend vergütet, in dem Maß, wie der Straßenbau voranschreitet.