Das Minority SafePack ist keineswegs tot

Der EU-Rechts-Experte und FUEN-Berater Thomas Hieber über einige für Minderheiten interessante Entwicklungen

Thomas Hieber studierte Rechtswissenschaften in Paris und Potsdam, 2012: Verleihung der Doktorwürde an der Universität St. Gallen, seit 2018 eigene Kanzlei im Raum Stuttgart. Der EU-Rechtsexperte ist zweisprachig Deutsch und Französisch

Ein Beispiel für Geoblocking

Die Europäische Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- und Regionalsprachen (Midas) wurde 2001 gegründet. 28 Tageszeitungen aus 12 Staaten gehören Midas an. Ziel ist, gemeinsam Strategien zu entwerfen und die Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen, bei Druck und Marketing zu fördern. Dieser Bericht entstand im Rahmen dieser Zusammenarbeit.

Der Europäische Gerichtshof hat im Juni 2025 die Klage gegen die Weigerung der EU-Kommission, die erfolgreiche Minority-SafePack-Initiative (MSPI) der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) umzusetzen, abgewiesen. „Das bedeutet aber nicht, dass es jetzt nicht mehr weiter geht“, sagt Thomas Hieber, der Rechtsberater der FUEN. Nur werde jetzt nicht mehr das Vehikel der Bürgerinitiative genutzt, „die Ziele werden künftig mit etwas klassischeren Mitteln weiterverfolgt werden“, sagt Hieber. 

Ein Tätigkeitsfeld seien die Vorschläge, welche die EU-Kommission Mitte des Jahres zu den Förderprogrammen vorgelegt hat. „Diese Programme waren auch Gegenstand der Minority-SafePack-Initiative und sie sind ganz generell von Wichtigkeit für die Minderheiten.“ Nun befasst sich Europäische Parlament damit. „Die Mitglieder der Intergruppe für nationale Minderheiten werden sich stark einbringen, um Verbesserungen für die Minderheiten einzubringen“, sagt Hieber. 

Bereits in der Minority-SafePack-Initiative enthalten war die Forderung, ein Sprachenzentrum einzurichten. Dafür gibt es ein Vorbild: Das von 1982 bis 2010 bestehende European Bureau for Lesser-Used Languages (EBLUL), das seinerzeit auf eine Resolution des Europäischen Parlaments hin errichtet und von der EU finanziert wurde. „Jetzt wird versucht, das neu aufzulegen. Man muss auch nicht mehr auf die Kommission warten, bis ein Vorschlag da ist; der kann jetzt vom Gesetzgeber bearbeitet werden“, sagt Hieber. 

Ein zweites Anliegen ist das Verbot des Geoblockings. Digitale Inhalte werden nicht auf europäischer, sondern auf einzelstaatlicher Ebene vermarktet, und sie sind deshalb oft nicht im Nachbarland zu beziehen. Gerade nationale Minderheiten sind davon betroffen, dass sie in ihrem Wohnsitzstaat keine digitalen Inhalte in ihrer Muttersprache erhalten, diese aber auch nicht aus dem Nachbarstaat abrufen können, wo ihre Muttersprache Staatssprache ist. 

„Frau von der Leyen hat zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit explizit gesagt, dass eines ihrer Ziele die Vollendung des digitalen Binnenmarktes ist. Ein wichtiger Baustein davon wäre, die Geoblocking-Verordnung zu erweitern über ihren jetzigen Anwendungsbereich hinaus“, sagt Thomas Hieber. „Die Einführung eines europaweiten Urheberrechts war eine der ursprünglichen Forderungen der MSPI“, sagt Hieber. Die Rechtsgrundlagen gäbe es, aber gewisse Interessengruppen beharrten auf nationalen Urheberrechten, weil sie glauben, dass sie auf diese Weise mehr verdienen können. „Allerdings ist die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gewaltig eingeschränkt, wenn es keinen digitalen Binnenmarkt gibt: Dadurch, dass es 27 verschiedene Regelungen gibt, haben es europäische Unternehmen viel schwerer zu wachsen als beispielsweise Unternehmen in den USA. Insofern ist die jetzige Situation für die europäische Wettbewerbsfähigkeit eigentlich Gift und nicht weiter haltbar“, sagt Hieber.

Aus europäischer Sicht interessant ist auch die Tätigkeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen betreffend nationale Minderheiten, Nicolas Levrat. Der Schweizer Juraprofessor aus Genf hat vor Kurzem dazu aufgefordert, ihm Informationen zukommen zu lassen, damit er sich ein umfassendes Bild über die Politik der Europäischen Union in Sachen Minderheiten machen kann, bevor er den EU-Institutionen seinen für Januar geplanten Besuch abstattet. Sein Aufruf zielt auf Institutionen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Angehörige nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten, Experten und Wissenschaftler. „Levrat hat explizit auch um Input zur Minority-SafePack-Initiative gebeten. Das heißt, die Ini-tiative ist tatsächlich ein Referenzpunkt geworden. Das ist eine schöne Sache“, sagt Hieber. 

Der Sonderberichterstatter sucht darüber hinaus Informationen, wie die Vertretung der Minderheiten in den Institutionen aussieht, im Parlament, im Ausschuss der Regionen, wie es um die Einhaltung von Minderheitenrechten bei Beitrittskandidaten steht und um die Nutzung von Minderheitensprachen in den Institutionen. 

„Es ist eine ganze Reihe von interessanten Punkten, die der UN-Sonderberichterstatter jetzt aufgeworfen hat“, sagt Hieber. Nach dem Besuch wird Levrat einen Bericht erstatten und diesen im März 2027 dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorlegen. „Je nachdem, wie der Bericht ausfällt, kann er ein Argumentationsbaustein werden in den Diskussionen mit den Institutionen der Europäischen Union“, erläutert Hieber.

Der Experte für EU-Recht weist auch auf eine Art juristischen Versuchsballon hin, den die EU-Kommission vor Kurzem hat steigen lassen. Dabei geht es um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, das die Kommission vereinfacht gesagt wegen der Verletzung der Rechte von homosexuellen Menschen eingeleitet hat. „Das Interessante daran ist, dass die Kommission sich dabei auch auf eine isolierte Verletzung von Artikel 2 des Vertrags mit der Europäischen Union stützt, der sich auf die Grundwerte der Europäischen Union bezieht“, erklärt Hieber. Das könnte indirekte Folgen haben: „Zu diesen Grundwerten zählen auch die Rechte der Angehörigen von Minderheiten. Sollte also der Europäische Gerichtshof zu der Erkenntnis kommen, dass Artikel 2 auch isoliert als Prüfungsmaßstab herangezogen werden kann, dann könnte man im Folgeschritt möglicherweise auch Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Rechte der Angehörigen von Minderheiten auf dieser Grundlage monieren“, schildert Hieber.

Er verweist auf eine weitere Entwicklung, die nationalen Minderheiten nutzen könnte. „Der Europäische Gerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, der ebenfalls zu den Grundwerten der Europäischen Union zählt, festgestellt, dass es ein Prinzip der ‚non-regression’ gibt“, schildert Hieber und fährt fort: „Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten in ihren Standards, in dem Fall dem Standard der Rechtsstaatlichkeit, nicht hinter die Standards zurücktreten dürfen, die sie zum Zeitpunkt ihres Beitritts der EU etabliert haben. Wenn man diesen Grundsatz in Verbindung sieht mit dem Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, könnte man gegen etwaige Verstöße von Mitgliedsstaaten vorgehen, wenn es sich erweisen sollte, dass sie die Standards, die sie bei ihrem Beitritt etabliert haben, in der Folge nicht mehr in dieser Form einhalten.“

Aber das sei Zukunftsmusik, betont Hieber – wenn auch eine interessante: „Das wäre ein neuer Ansatz, um den Minderheitenschutz zu stärken. Deswegen könnte dieses Urteil wirklich sehr wichtige Impulse setzen – je nachdem, wie sich der Europäische Gerichtshof dazu ausspricht.“ 


Wettbewerb und Preis für Journalisten 

Die europäische Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- und Regionalsprachen (MIDAS), zu der auch die ADZ gehört, veranstaltet in nächster Zeit sowohl einen Wettbewerb, als auch ein Trainingsprogramm für Journalisten. 

Beim Letztgenannten sollen insbesondere interessierte Journalisten und Medienexperten, die nicht älter als 40 sind und bei einem MIDAS-Outlet arbeiten, angesprochen werden. Diese können dann für ein, oder zwei Wochen ein Training bei einem anderen MIDAS-Outlet verbringen, also unter anderem auch bei der ADZ. Dieses kann wiederum auch auf drei Wochen verlängert werden. 

Das Ziel ist es, so MIDAS, dass die Journalisten mehrere Artikel über die dort lokalen Minderheitenbelange schreiben. Dafür werden sie beim Training auch finanziell unterstützt. Sie können bis zu 2000 Euro erhalten, die jedoch vor allem für die Wohn- und Lebenskosten in der Zeit des Trainings gedacht sind.

Alle Interessierten können sich auf der Internetseite von MIDAS bis zum 31. März bewerben. Eine Projektbeschreibung, sowie ein Budgetplan sind dabei einzureichen.

Sollten zum Thema Minderheiten herausragende Artikel entstanden sein, können die engagierten Journalisten sie außerdem gleich beim „MIDAS-Preis für Journalismus im Bereich Minderheitenschutz und kulturelle Vielfalt in Europa 2026“ einreichen, bei dem sich momentan alle MIDAS-Journalisten bewerben können. 

Dort können Texte, die in einer Minderheitensprache geschrieben wurden, vergangenes Jahr erschienen sind und journalistisch überzeugen, eingereicht werden. Auch beim Preis ist die Einreichungsfrist der 31. März. Dann entscheidet das „MIDAS Governing Board“, wer gewonnen hat. Dem Gewinner winken 1000 Euro als Preisgeld.

Für weitere Informationen steht die E-Mail info@midas-press.org zur Verfügung. Dort können Interessierte auch die passenden Links für die Bewerbung erhalten. (vb)