Einige Monate vor dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa (9. Mai 1945) unterzeichnete am 16. Dezember 1944 Josef Wissarionowitsch Stalin, Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, den Erlass Nr. 7161 des Staatsverteidigungskomitees der Sowjetunion mit folgendem Inhalt:
Das Staatsverteidigungskomitee der Union der Sozialistischen Sowjetrepu-bliken beschließt: 1. Die Mobilisierung und Internierung zur Arbeitsleistung in der UdSSR aller arbeitsfähigen Deutschen – Männer zwischen 17 und 45 Jahren und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren –, die sich in den von der Roten Armee befreiten Gebieten Rumäniens, Jugoslawiens, Ungarns, Bulgariens und der Tschechoslowakei befinden. Es wird festgelegt, dass die Mobilisierung sowohl für Deutsche mit deutscher oder ungarischer Staatsangehörigkeit als auch für Deutsche mit rumänischer, jugoslawischer, bulgarischer oder tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit gilt. 2. Die Koordinierung der Mobilisierung wird dem NKWD der UdSSR (Gen. Berija) übertragen.
Diese Entscheidung wurde General Nicolae R˛descu, dem Präsidenten des Ministerrats Rumäniens, durch den Befehl Nr. 031 vom 6. Januar 1945 (auch bekannt als „Mitteilung Nr. 031“) der Alliierten Kontrollkommission (AKK) übermittelt, dem Verwaltungsorgan des von den Alliierten Mächten besetzten Deutschlands.
Zugleich verpflichtete gemäß Artikel 2 des Waffenstillstandsabkommens vom 12. September 1944, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 219 vom 22. September 1944, das zwischen der rumänischen Regierung einerseits und den Regierungen der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geschlossen wurde, „die rumänische Regierung und das Oberkommando Rumäniens, Maßnahmen zur Entwaffnung und Internierung der deutschen und ungarischen Streitkräfte auf rumänischem Gebiet sowie zur Internierung der Staatsangehörigen der beiden genannten Staaten zu ergreifen, die dort ihren Wohnsitz haben (siehe Anhang zu Art. 2).“ Der dort erwähnte Anhang präzisiert, dass „die in Artikel 2 des Abkommens vorgesehenen Maßnahmen zur Internierung deutscher und ungarischer Staatsangehöriger, die sich derzeit auf rumänischem Gebiet befinden, nicht auf Staatsangehörige jüdischer Herkunft dieser Länder angewendet werden.“
Die Deportationen vom Januar 1945 im Gedächtnis der Diplomatischen Archive
Auf der Facebook-Seite der Diplomatischen Archive des Außenministeriums wurde am 10. Januar 2024 unter diesem Titel eine Zusammenfassung der tragischen Ereignisse des Winters 1945 sowie eine Reihe digitalisierter Dokumente aus dem Bestand dieser Institution veröffentlicht – eine wichtige und äußerst nützliche Quelle für alle Interessierten. Aus diesem Material zitieren wir im Folgenden einige Auszüge.
Auf Grundlage der oben genannten Dokumente begann die „Mobilisierung und Internierung zur Arbeitsleistung in der UdSSR aller arbeitsfähigen Deutschen“ Mitte Januar, im Zeitraum vom 10. bis 20. Januar 1945.
„Der telefonische Befehl zur Festnahme der Bürger wurde am Abend des 10. Januar 1945 an die Polizeibehörden in den Ortschaften Craiova, Temeswar/Timișoara, Karlsburg/Alba Iulia, Hermannstadt/Sibiu, Pite{ti, Bukarest, Galatz und Konstanza übermittelt. Die ersten Festnahmen und Deportationen fanden bereits in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 1945 in den großen Städten und in den Ortschaften Westrumäniens (den grenznahesten Gebieten) unter Aufsicht sowjetischer Agenten statt.“
Die Deportierten hatten das Recht, ein Paket von 20 Kilogramm (Kleidung, persönliche Gegenstände, Lebensmittel usw.) mitzunehmen, doch wurden sie häufig auf der Straße oder aus ihren Wohnungen abgeholt, ohne die Möglichkeit, ein solches „Paket“ vorzubereiten. Dies wirkte sich erheblich auf ihren späteren Gesundheitszustand aus. Man schätzt, dass von den etwa 80.000 bis 100.000 Personen aus Rumänien – überwiegend Deutsche – rund 20–30 Prozent aufgrund der harten Arbeitsbedingungen in den Regionen Donezk und Ural der ehemaligen Sowjetunion ums Leben kamen.
Die ersten Rückführungen begannen 1946, die Mehrheit der überlebenden Deportierten kehrte jedoch erst Anfang der 1950er Jahre zurück.
Hier sei auch erwähnt, dass die erste Deportationswelle bereits Ende August 1944 begonnen hatte, als die Rote Armee auf rumänisches Gebiet vorrückte und arbeitsfähige Zivilisten systematisch verhaftet und in die Sowjetunion gebracht wurden. Besonders betroffen waren Angehörige der deutschen Minderheit, doch unter den Verhafteten befanden sich auch Rumänen, Juden, Ungarn, Polen, Tschechen und Serben.
Dokumente aus dem Archiv des CNSAS
Im Jahr 2016 organisierte der Nationale Rat für das Studium der Securitate-Archive CNSAS die Ausstellung mit dem Titel „Mit dem Gesicht hinter dem Stacheldraht… Die Deportation der deutschen Volkszugehörigen in die UdSSR – eine dokumentarische Geschichte“. Aus dem Material dieser Ausstellung geht hervor, dass die rumänische Regierung am 13. Januar 1945 offiziell gegen die Deportationen protestierte, indem sie in einer Note erklärte, dass sie den vom sowjetischen Kommando geforderten Maßnahmen nicht zustimmen könne, jedoch „durch die von ihr unterzeichneten Verträge, durch das Bewusstsein ihrer Verantwortung und durch die Waffenstillstandskonvention selbst gebunden ist“.
Die tatsächliche Lage wurde zudem auch von den amerikanischen und britischen Vertretern in der Alliierten Kontrollkommission akzeptiert. Aufgrund der Proteste seitens der rumänischen Behörden und führender Politiker wurden am 8. Januar 1945 Ausnahmen erwirkt für deutsche Frauen, die mit rumänischen Männern verheiratet waren, für Kinder aus Mischehen (rumänischer Vater, deutsche Mutter), für Invalide, Arbeitsunfähige sowie für schwerkranke, völlig transportunfähige Personen.
Am 10. Januar wurden diese Ausnahmen erweitert und galten nun auch für Fabrikarbeiter und Fachkräfte, für Rumäninnen, die mit deutschen Männern verheiratet waren, für Ordensfrauen/Nonnen, für staatenlose Deutsche aus dem Altreich sowie für jene, die vor 1916 ins Land gekommen waren, familiäre Bindungen zu bekannten rumänischen Familien hatten oder bedeutendes Kapital ins Land gebracht hatten, indem sie Industrien oder Handelsunternehmen gründeten, die dem Staat hohe Einnahmen verschafft hatten.
Am 18. Januar 1945 wurden schließlich auch Ordensmänner/Mönche von der Deportation ausgenommen, und später kamen weitere Ausnahmen hinzu für rumänische Staatsbürger deutscher Herkunft, sowohl Männer als auch Frauen, die mit Rumänen, Juden, Serben, Ungarn usw. verheiratet waren.
„Die Nationalität als Schuld…“
Zurück zum Thema Deportation 1945: Trotz der erlangten Ausnahmen wurden zwischen dem 14. und 16. Januar 1945 etwa 33.000 Banater Schwaben und Berglanddeutsche aus ihren Häusern abgeholt. (Heinrich Freihoffer: „Das Banat und die Banater Schwaben. Band 2: Der Leidensweg der Banater Schwaben im zwanzigsten Jahrhundert“)
Daniel Seiberling schreibt in seinem Band Die Nationalität als Schuld. Die Deportation der Deutschen aus Rumänien in die UdSSR (S. 8) in Bezug auf die im Parteiblatt „Scânteia“ erschienene Meldung Folgendes:
„’Die Präsidentschaft des Ministerrats teilt mit: Da verschiedene unbegründete Gerüchte im Umlauf sind, wird der Bevölkerung deutscher ethnischer Herkunft Folgendes bekanntgegeben: Auf Befehl des Hohen Sowjetischen Kommandos werden zur Überführung an jene Orte, an denen Arbeitskräfte benötigt werden, folgende Kategorien von Bürgern deutscher ethnischer Herkunft abgeholt: Männer im Alter von 16 bis 45 Jahren. Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren, ausgenommen jene, die Kinder unter einem Jahr haben. Nachdem sie an den Bestimmungsorten angekommen sind, werden die Familien benachrichtigt und ermächtigt, ihnen zu schreiben und Pakete zu schicken. Die Abholung hat vorläufigen Charakter, da es sich um für die Kriegsbedürfnisse notwendige Arbeit handelt.’ Diese kurze Meldung auf Seite 5 der Parteizeitung „Scânteia“ vom 18. Januar 1945 bildet die Grundlage für die Deportation von 70.000–75.000 Deutschen in die UdSSR in den Jahren 1945 bis 1949. So begannen im Januar 1945 gemischte rumänisch-sowjetische Patrouillen mit den Verhaftungen, auf der Grundlage von Listen, die von den rumänischen Behörden erstellt werden sollten.
Nach der – oft nächtlichen – Festnahme der Siebenbürger Sachsen, der Banater Schwaben, der Deutschen aus dem Banater Bergland und der Sathmarer Schwaben wurden diese wochenlang in Viehwaggons zu den sowjetischen Kohlengruben und Industriezentren transportiert, wo sie zur Zwangsarbeit unter äußerst mangelhaften Bedingungen hinsichtlich Hygiene und Ernährung gezwungen wurden. Niemand wusste, wie lange die Deportation dauern würde oder ob die Deportierten jemals zurückkehren würden. Etwa 15 % überlebten diese Tortur nicht.
Lesen Sie morgen weiter




