(Fortsetzung von gestern)
Rumänien hat im Verlauf der letzten 25 Jahre trotz aller punktueller Unzulänglichkeiten und Verzögerungen insbesondere finanzielle Anstrengungen unternommen, um das durch staatliches totalitaristisches Mitwirken entstandene Leid zumindest materiell abzufedern.
Ein genaues Bild dieser Leistungen muss einer eingehenden künftigen Untersuchung vorbehalten bleiben. Erlauben Sie mir aber ein paar Konturen in dieser Hinsicht aufgrund der Daten, die ich in der Kürze der Zeit beschaffen konnte.
Hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums der weltlichen Institutionen der deutschen Minderheit in Rumänien wurden von der Immobilienrückgabebehörde (ANRP) 136 Anträge entgegengenommen, davon 12 in natura zurückerstattet, sechs weitere mussten mit Entschädigungszahlungen beschieden werden, da die Rückgabe unmöglich war. 53 Anträge wurden abgewiesen und 65 von den Antragstellern zurückgezogen – dieses durchwachsene Bild ist in weiten Teilen auf die Schwierigkeit der Belegung der Rechtsnachfolge des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien gegenüber der mannigfachen Vereinslandschaft der Zwischenkriegszeit und den Kontext der nationalsozialistisch gleichgeschalteten und aufoktroyierten Deutschen Volksgruppenorganisation in Rumänien zurückzuführen.
Im Falle der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien wurden 1120 Anträge gestellt, 300 Immobilien in natura zurückerstattet, 83 teils in natura, teils als Entschädigung, 61 entschädigt, 347 abgelehnt, 91 Anträge von den Antragstellern zurückgezogen, 56 zur Neubearbeitung an die Bürgermeisterämter zurückgeschickt und elf Fälle sind gegenwärtig bei Gericht anhängig. Folglich sind gegenwärtig noch 160 Anträge der Evangelischen Kirche bei der Immobilienrückgabebehörde in Bearbeitung.
In den genannten Zahlen sind keine Privatpersonen enthalten. Die Anzahl der Privatpersonen deutscher Abstammung, denen Immobilien zurückerstattet wurden, ist unmöglich zu ermitteln, da die ethnische Zugehörigkeit kein rückgaberelevantes Kriterium darstellt. Da, wo die Rückgabe in natura an Privatpersonen aber nicht möglich war, kann man für den Zeitraum seit 2014 festhalten, dass Rumänien 17 Milliarden Lei, also etwa 3,3 Milliarden Euro an Entschädigungen insgesamt ausgezahlt hat. Unter den Empfängern der Entschädigungen sind rund 3000 in Deutschland wohnhaft und haben bis dato 72,6 Millionen Euro erhalten (2,2% der bisherigen Gesamtsumme).
Seit 2020, als aufgrund der Gesetzesinitiative unseres Abgeordneten im Parlament Rumäniens, Ovidiu Gan] im Verein mit dem jüdischen und dem serbischen Abgeordneten, die Entschädigungszahlungen für Kriegsgefangenschaft und politische Haft einschließlich der Deportation in die Sowjetunion auf den Kreis der Kinder der Betroffenen ausgeweitet wurden, sind bei der Nationalen Agentur für Sozialleistungen in Rumänien (ANPIS) bis zum 15. Oktober 2025 243.408 Anträge eingegangen. Davon wurden 213.483 zugelassen, 29.989 abgelehnt, 1841 Fälle befinden sich in Nachbearbeitung und 172 in Erstbearbeitung. 927 Fälle gelangten bislang vor Gericht, davon wurden 619 Fälle zugunsten der staatlichen Behörde, 103 zugunsten der Kläger entschieden und 205 Fälle waren noch vor Gericht anhängig. Wie viele Bezieher dieser Leistungen ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, ließ sich nicht ermitteln. An der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um Einmalzahlungen, sondern um monatliche Rentenzahlungen handelt, worüber freudige Überraschung seitens der Bezugsberechtigten an meine Ohren dringt, lässt sich die Entschlossenheit Rumäniens zur Zugehörigkeit zu einem europäischen „NIE WIEDER“ mit Blick auf die Abgründe des 20. Jahrhunderts ablesen.
Auch wenn Sie sich jetzt sagen mögen, „wir haben abgeschlossen“, so kann ich nur dazu einladen, die ausgestreckte Hand der Wiedergutmachung zu ergreifen, wenn nicht für sich selbst, so vielleicht für ihre Enkel oder einen guten Zweck.
Ob man mit der Heimat abschließen kann, möchte ich dahingestellt sein lassen. Ein Bezugspunkt, ein weit festerer als man sich eingestehen möchte, bleibt immer. Schließlich haben wir uns hier vor 59 Jahren dieses Denkmal geschaffen, weil es in der Heimat nicht möglich war. „Gedenke der deutschen Söhne und Töchter Siebenbürgens, die in zwei Weltkriegen und schweren Nachkriegsjahren ihr Leben ließen“ und auf den sieben umgebenden Blöcken heißt es weiter: „im Osten“, „im Süden“, „im Westen“, „im Norden“, „hinter Stacheldraht“, „auf der Flucht“, „in der Heimat“.
Da es Heimatverlust gibt und die Varianten hierfür sind genau so schmerzhaft wie vielfältig, muss es und gibt es auch Heimatgewinn in vielfältigen, teils unkonventionellen, aufbauend-erfreulichen Formen. Lassen Sie mich mit Blick darauf das Motto des 76. Heimattages nochmals aufgreifen: „Generationen verbinden. Perspektiven schaffen“.
Vor bald 81 Jahren, rund zehn Monate nach den Aushebungen für die Deportation zur Zwangsarbeit vom Januar 1945, erließ Bischof Friedrich Müller-Langenthal ein Rundschreiben (29.10.1945), das aufgrund christlicher Nächstenliebe und Fürsorgepflicht die Pfarrämter dazu verpflichtete, die Namen und die Schicksale der deportierten Gemeindeglieder zu verzeichnen und periodisch ans Landeskonsistorium einzusenden. Es dauerte übrigens weitere drei Monate, ehe der im Entstehen begriffene berüchtigte Geheimdienst, die „Securitate“, dieses Rundschreibens habhaft wurde. Mit nichts hat Müller die Staatsmacht so sehr gegen sich aufgebracht, wie mit dieser Aktion, da sie an der entscheidenden Frage ansetzte, die den Unterschied zwischen Freiheit und Demokratie einerseits und Totalitarismus und Diktatur andererseits ausmacht: Hat das Leben eines Menschen einen Wert? Ja oder Nein?
Die Kenntnis der Namen, aller Namen der Deportierten, der Schicksale, die hinter den Namen stehen und die Herstellung des Bezugs zur Enkel-, Ur- und Ur-Urenkelgeneration ist in meinen Augen eine generationenverbindende und zugleich perspektivenschaffende Aufgabe par excellence, die noch vor uns liegt und die ortsunabhängigen Heimatgewinn im puren Sinne des Wortes bedeuten kann. Ein Heimatgewinn, in dem wir uns vor Augen führen können, wie sehr uns als Gemeinschaft die Abgründe des 20. Jahrhunderts doch eigentlich betreffen, wie viel Verwandtschaft wir wegen dieser Abgründe nicht haben und wie entschlossen unser gemeinsames europäisches „NIE WIEDER“ diesbezüglich sein kann.
Doch indem wir die Staffel von Bischof Friedrich Müller Langenthal übernehmen, müssen wir uns zunächst eingestehen, dass die auf seiner Erhebung aufbauende Gesamtzahl der deportierten Siebenbürger Sachsen von ca. 30.000, die auch in der wissenschaftlichen Fachliteratur vorherrscht, nicht stimmen kann. Schließlich sind die in den ersten zehn Monaten der Deportation Heimgekehrten oder Verstorbenen gar nicht erfasst! Nicht alle Pfarrämter haben prompt reagiert, viele Pfarrstellen waren, auch deportationsbedingt, gar nicht besetzt, die Lage in den Städten war unübersichtlich, etc.
Die Archive in Deutschland und in Rumänien stehen offen, insbesondere das des Roten Kreuzes und das der einstigen Securitate (CNSAS). Lassen Sie uns feststellen, wer war eigentlich genau auf den Listen der Gendarmerie im Januar 1945? Wer wurde letztlich ausgehoben? Wer abtransportiert? Wer kehrte zurück? Wohin?
Lassen Sie uns kurzum das machen, was Siebenbürger Sachsen generationsübergreifend und perspektiveschaffend eigentlich am besten können: uns organisieren, damit wir eine klug strukturierte Datenbank haben, die die unterschiedlichen Quellenbelege, einschließlich der Erinnerungen der Nachfahren, zusammenträgt und nach Möglichkeit den Betroffenen ein Gesicht gibt, ähnlich wie auf dem Programm des Heimattages.
Teil der zu dokumentierenden Geschichten wird auch jene von Peter Maffays Mutter sein, die um ein Haar deportiert worden wäre, hätte sie Alexander Kossenko, der Lebensgefährte von Maffays Großmutter, nicht irgendwie freibekommen. Er stammte aus Weißrussland (oder der Ukraine) und war während des Bürgerkrieges mit dem Floß über das Asowsche Meer vor der Roten Armee geflohen und konnte als Tuchmachermeister bei Scherg in Kronstadt neu anfangen. Einen Peter Maffay hätte es also fast nie gegeben!
Und auch mich hätte es unter diesen Aspekten fast nie gegeben. Meine Großmutter war schon bereit zum Abtransport, als meine Urgroßmutter all ihren Mut zusammennahm und mit meiner Tante im Arm, damals ein halbjähriger Säugling, zum Rotgardisten ging, damit die Mutter dem Baby die Brust geben kann. Säuglinge unter einem Jahr waren eine der ganz wenigen Verschonungsgründe. Was, wenn es vor lauter Aufregung keine Milch gegeben hätte? Meine Mutter wäre nie geboren worden.
Da es im Totalitarismus nicht auf den Einzelnen oder das Recht ankommt, sondern allein darauf, dass die Anzahl der Auszuhebenden stimmt, drängen sich die nächsten Fragen auf: Wer wurde anstelle der beiden Großmütter deportiert?
Genug der Fragen – Zeit für Antworten! Wir schulden uns selbst und dem Gedächtnis der Betroffenen die Kenntnis der genauen Zahl und die genaue Kenntnis der Namen, nicht nur auf Ortsebene, sondern insgesamt! Die Bilder der Betroffenen, ihr Zeugnis wären eine wahre Zier für diese Allee der Fackeln, zumindest am Pfingstsonntag.
Drum steht auch auf dem Kranz, den ich im Namen der Regierung Rumäniens niedergelegt habe: „Nur gemeinsam sind Abgründe vermeidbar“.






