Bukarest (ADZ) - Die reguläre Amtszeit des Präsidenten des Verfassungsgerichts (VG), Marian Enache, ist am 10. Juni ausgelaufen, allerdings bestimmten ihn seine Kollegen befristet bzw. für wenige Wochen zum Interims-Präsidenten des Gremiums – im Juli läuft nämlich auch Enaches Amtszeit als Verfassungsrichter aus, ebenso die Amtszeiten der beiden Verfassungshüter Livia Stanciu und Attila Varga.
Staatspräsident und Parlament müssen daher umgehend drei neue Verfassungsrichter nominieren. Laut Medien könnte Nicușor Dan entweder den reformorientierten Klausenburger Ex-Richter Cristi Danileț oder den Verfassungsrechtler Ștefan Deaconu zum Verfassungsrichter ernennen. Die restlichen beiden VG-Mitglieder werden von Ober- und Unterhaus bzw. von der PSD und dem UDMR nominiert. Seitens der PSD sind Senator Robert Cazanciuc, sodann der amtierende Präsident des Rechnungshofes Mihai Busuioc, der frühere hochumstrittene Justizminister Florin Iordache sowie die Präsidentin des Obersten Gerichts, Corina Corbu, im Gespräch, während der UDMR den Chef des Antidiskriminierungsrats CNCD, Csaba Asztalos, als Nachfolger des scheidenden Verfassungshüters Attila Varga aufstellen will.