Entscheidung um das Uz-Tal gefallen

Soldatenfriedhof bleibt Eigentum der Gemeinde Sânmartin

Neumarkt – Der Soldatenfriedhof im Uz-Tal/Valea Uzului bleibt im öffentlichen Eigentum der Gemeinde Sânmartin/Csíkszentmárton (Harghita), dies hat das Berufungsgericht von Neumarkt/Târgu Mureș am Dienstag entschieden und damit die Klage der Stadt Dărmănești (Bacău) endgültig abgewiesen. Der Friedhof war im vergangenen Jahr zum Streitpunkt zwischen rumänischen und ungarischen Nationalisten geworden, als die Stadt Dărmănești direkt neben den bestehenden ungarischen Grabsteinen weitere 50 Kreuze aus Stein aufstellte, die an die gefallenen rumänischen Soldaten erinnern sollen.

Am „Tag der Helden“ (6. Juni 2019) durchbrachen schließlich rumänische Nationalisten gewaltsam eine von Ungarn gebildete Menschenkette, welche aus ihrer Sicht die Vereinnahmung des Friedhofes verhindern wollten. Zuvor hatten ungarische Nationalisten ihrerseits durch die Verhüllung der Steinkreuze mit schwarzen Säcken provoziert. In Anbetracht der absehbaren Eskalation wurde die Gendarmerie für ihre nicht ausreichende Präsenz im Uz-Tal kritisiert. Legitimiert wurde die Gewalt der rumänischen Nationalisten sowie die Zerstörung von Teilen des Friedhofes durch anwesende orthodoxe Priester.

Laut einer Inschrift am Friedhof wurden dort 1916 über 650 Soldaten der Armeen Österreich-Ungarns sowie des Deutschen Kaiserreiches begraben. Weitere Soldaten wurden im 2. Weltkrieg nach Kämpfen zwischen der sowjetischen Armee sowie deutschen und ungarischen Streitkräften im Herbst 1944 beerdigt. In der Zeit der Volksrepublik Rumänien verkam der Friedhof, nach 1990 kümmerte sich dann die Gemeinde Sânmartin um seine Rekonstruktion und Instandhaltung.

Dărmănești hatte die Klage im August vergangenen Jahres eingegeben, um die von Sânmartin bereits 2007 erfolgte Überführung des Friedhofes in öffentliches Eigentum aufzuheben und das heute unbewohnte Tal schließlich in den Landkreis Bac˛u überführen zu können. Laut dem Portal „Szekelyhon.ro“ hat Dărmănești mit einem Flächennutzungsplan (PUG) der Stadt aus dem Jahr 1997 sowie Daten der „Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft“ (INSPIRE) argumentiert. Die Gemeinde Sânmartin legte wiederum Grundbücher aus dem 19. Jahrhundert vor, welche zeigen sollten, dass das umstrittene Gebiet bereits damals Eigentum von Sânmartin sowie Ciucan/Csíkcsekefalva war.

Bereits im April hatte das Bezirksgericht in Harghita zu Gunsten von Sânmartin entschieden. In der Folge wurde das Verfahren in den Landkreis Bacău verlegt. Beide Gemeinden hielten allerdings den Gerichten im entsprechend anderen Kreis vor, nicht objektiv entscheiden zu können. Folglich wurde das Verfahren in einen dritten Kreis, nach Neumarkt, gegeben.

Da die Ereignisse zur Zeit der Wahl zum Europäischen Parlament abliefen, kann eine bewusste Forcierung des Konflikts nicht ausgeschlossen werden. „Im Grunde gibt es kein ‘ungarisches Problem’ in Rumänien (und umgekehrt), sondern nur politische Machtkämpfe und die Machinationen willfähriger Intellektueller, die nicht ausreichend Kritikfähigkeit und Charakter besitzen“, attestierte bereits vor einigen Jahren der in Klausenburg/Cluj-Napoca geborene Philosoph Gaspar Miklos Tamás den rumänisch-ungarischen Beziehungen. „Man bauscht in Rumänien ein fiktives ‘ungarisches Problem’ auf, in Ungarn umgekehrt, fördert damit den eigenen Machterhalt und ‘neutralisiert’ soziale und moralische Unruhen, die aus selbstgemachten Krisen resultieren.“

Im Geiste dieser Worte versammelten sich zwei Tage nach dem Skandal im Uz-Tal rund 300 Menschen in Klausenburg zu einer rumänisch-ungarischen Solidaritätskundgebung. Der USR-Abgeordnete Mihai Goțiu bezeichnete den Streit um den Soldatenfriedhof erschöpfend als ein Thema, welches von einigen unbedeutenden Politikern im Wahlkampf aufgegriffen wurde, in einer verzweifelten Suche nach Stimmen, was schließlich zu dem erwarteten Konflikt geführt hat. „Dieser Konflikt ist jedoch weder für die Rumänen noch für die Ungarn eine Lösung. In der Tat zeigt der Konflikt lediglich den Mangel an Lösungen und Visionen.“