IWF schlägt progressive Einkommenssteuer, höhere MwSt. vor

Spielraum für eine Ausgabenkonsolidierung angesichts der niedrigen Ausgaben im Verhältnis zum BIP begrenzt

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Bukarest (ADZ) - Der Internationale Währungsfonds IWF hat am Freitag Vorschläge für eine Steuerreform, welche das hohe Haushaltsdefizit des Staates schrittweise bis 2031 auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) senken sollen, veröffentlicht. Darunter finden sich eine progressive Besteuerung von persönlichen Einkommen, höhere Kapitaleinkommens- und Vermögenssteuer, die Schließung von Steuerschlupflöchern sowie etwas höhere Verbrauchssteuern. Noch im Jahr 2025 könnten durch die Maßnahmen Staatseinnahmen von zusätzlich 1,2 BIP-Prozent generiert werden.

Anders als die meisten rumänischen Politiker weisen die IWF-Ökonomen darauf hin, dass der „Spielraum für eine Ausgabenkonsolidierung – angesichts der niedrigen Ausgaben im Verhältnis zum BIP – begrenzt ist“. Erforderlich sei demnach die Mobilisierung von Einnahmen, wobei gleichzeitig Arbeitsanreize verbessert, die Attraktivität für Investitionen erhalten und Schlupflöcher für Hinterziehung bzw. missbräuchliche Steuerplanung geschlossen werden sollen. Aufgrund der drittniedrigsten Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union hat Rumänien deutlich mehr Spielraum bei den Einnahmen. Der IWF weist auch darauf hin, dass die Vorschläge nicht nur minimale Maßnahmen zur Sicherung von EU-Geldern anvisieren, sondern auf eine umfassendere Steuerreform, insbesondere eine geringere Abhängigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen, zielen.  

Progressive Einkommensbesteuerung

In dem Bericht wird erwähnt, dass zwar durchschnittlich Arbeitseinkommen in Rumänien geringer besteuert werden als in der EU, jedoch gehören Niedrigverdiener hierzulande zu den EU-weit am stärksten durch Sozialbeiträge für Renten- und Krankenkasse und persönliche Einkommenssteuer belasteten Angestellten. Dies stelle für Geringverdiener auch ein Hindernis beim Eintritt in das formale Arbeitsleben dar. Die fehlende Progressivität bedeute auch, dass die Einkommenssteuer „seine Funktion als zentrales Umverteilungsinstrument nicht erfüllt“.

Empfohlen wird anstatt der jetzigen Einkommenssteuer von 10 Prozent zwei Stufen bei 15 bzw. 25 Prozent einzuführen, wobei die höhere Stufe beim höchsten Zehntel der Einkommen greifen solle. Die Abgabe für die Krankenkasse solle hingegen reduziert oder gestrichen werden, Niedrigverdiener mit gezielten Zuwendungen und Leistungen unterstützt werden und entweder sollten Rentenbeiträge nicht mehr abzugsfähig sein (also bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht mehr abgezogen werden) oder Renteneinkommen besteuert werden.

Konsum und Kapital kann höher besteuert werden

Der IWF weist darauf hin, dass die Bedeutung der Körperschaftsteuer in Rumänien mit der Zeit zurückgegangen ist und diese weniger Einkommen erzeugt als bei Vergleichsländern in der Region. Die Regelungen für Mikrounternehmen werden oft lediglich für die Minimierung der Steuerlast verwendet, geringere Mehrwertsteuersätze stellen nur zu einem kleinen Teil eine Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen dar und Verbrauchsteuern für Zigaretten und Alkohol sowie für Treibstoff sind im EU-Vergleich niedrig. Immobilienbesitz werde weiterhin nicht unter Berücksichtigung der Marktpreise besteuert.

Vorgeschlagen wird unter anderem die Steuer für Dividenden von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen, Land- und Gebäudesteuern in einer einzigen Steuer zu vereinen und für sozial gefährdete Gruppen Steuerentlastungen in anderer Form vorzusehen. Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen könne verbessert werden, indem die Steuergutschrift für Unternehmenssponsoring abgeschafft und die Steuerbefreiung für reinvestierte Gewinne durch eine Steuergutschrift von bis zu 50 Prozent für förderfähige Investitionen ersetzt werde. Der Umsatz, bis zu welchem eine Firma als Mikrounternehmen registriert werden könne, solle von 500.000 auf unter 90.000 Euro reduziert werden.

Bei Konsumsteuern wird eine graduelle Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent (unter dem EU-Schnitt von 22 Prozent) sowie die Angleichung reduzierter MwSt.-Sätze (mit Ausnahmen von Grundnahrungsmittel) an die übliche MwSt. empfohlen. Der Verbrauch von Alkohol, besonders Wein, und Tabak könne ebenfalls erhöht werden und Treibstoffsteuern auch hinsichtlich der EU-Ziele zu geringeren Treibhausgasemissionen angepasst werden.