Wie die Kreisdirektion für Tiergesundheit und Veterinärwesen Karasch-Severin (die Sanitär-Veterinär-Direktion DSV CS) bekanntgibt, sind drei Krankheitsherde der Rindertuberkulose im Banater Bergland identifiziert und bestätigt worden. Die Plage nahm Ende 2016 ihren Ausgang, anscheinend im Raum der Gemeinde Fârliug und ihren eingemeindeten Dörfern. Im selben Raum wurden Fälle von Trichinella spiralis bei Schweinen und von Pferdeanämie aktenkundig. Ähnlich, aber geringeren Umfangs, ist die Lage im nordöstlich davon gelegenen Scăiuş.
Mehrere Rinderzüchter mussten ihren gesamten Tierbestand liquidieren, indem sie die Tiere an die Schlachthäuser ablieferten. Dort entschied der Tierarzt aufgrund spezifischer Untersuchungen, ob das Fleisch sich für den menschlichen Konsum eignet oder ob es verbrannt werden muss. Die Viehzüchter des Raums Fârliug beschuldigen den für ihre Gemeinde zuständigen Tierarzt, keine regelmäßigen Untersuchungen durchgeführt und so nicht beizeiten die Gefahr erkannt und gebannt zu haben, weil die Rindertuberkulose keine Krankheit ist, die von heut auf morgen ausbricht, sondern eine langsame Entwicklung und Verbreitung hat, sodass rechtzeitiges Eingreifen auch zum erfolgreichen Stoppen der Krankheit führen kann. Der bedeutendste Rinderzüchter des Raums Fârliug musste bisher 130 seiner 180 Tiere im Schlachthaus abliefern und wird dieser Tage wohl seine Ställe komplett leeren müssen, wenn die laufenden tierärztlichen Teste positiv ausfallen.
Trotzdem bleibt ihm ein Restzweifel: „Alles, was ich in 20 Jahren hier aufgebaut habe, ist nun kaputtgegangen!“, seufzte er. „Ich glaube nicht, dass in unserer wirtschaftlich kaum durch anderes bemerkenswerten Gegend in nächster Zukunft irgendjemand nach diesem Desaster noch etwas starten wird. Aber ich bin auch nicht vollkommen überzeugt, dass unsere Rinder Tbc-krank sind. Ich habe 24 Tiere nach Baia Mare in ein Schlachthaus gebracht und testen lassen: Bei keinem einzigen ist Tuberkulose bestätigt worden. Das kann doch kein Zufall sein!?“
Die Milchviehzüchter des Raums Fârliug hatten bis Januar 2017 in Reschitza mehrere Milchspender an vielbesuchten Orten aufgestellt, als eine Art Methode der Direktvermarktung. Sie mussten deren Versorgung abbrechen. „Seit September haben wir Zehntausende Liter Milch weggeschüttet. Und trotzdem hat mir der Staat eine Strafe von 40.000 Lei aufgebrummt“, erklärte ein Rinderzüchter aus Fârliug den Medien (niemand möchte seinen Namen in den Medien genannt wissen). Die Geldstrafe sei aufgrund einer Lüge gekommen: Er hätte sich geweigert, einer Veterinärkontrolle seine Zulassungspapiere vorzuzeigen, wurde behauptet. Nun steht Aussage gegen Aussage und er prozessiert gegen das Veterinäramt. Aber auch in einem anderen Prozess streitet er mit dem Veterinäramt: Seit Jahr und Tag sei diesem bekannt gewesen, dass es in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einen Tuberkuloseherd gegeben hat – ihm haben die Hüter der Tiergesundheit das nie offiziell bekanntgegeben, damit er Präventivmaßnahmen trifft...
Dorin Imbrea, der amtierende Direktor von DSV CS, bestätigt, dass es in Fârliug einen Tuberkuloseherd im Rinderbestand gibt, „ebenso wie im Raum Scăiuş, Karansebesch und Ferdinandsberg“. „Wir haben den Verkauf der dortigen Milch und von Milchderivaten untersagt und haben dafür gesorgt, dass die Gesetzgebung bezüglich des Immunitätsstatus eingehalten wird. Es ist verständlich, dass die dortigen Farmer auf uns und die zuständigen Tierärzte schlecht zu sprechen sind, schließlich ist es für sie ein herber wirtschaftlich-finanzieller Schlag. Aber nur im Falle falscher Diagnosen können sie uns auch als Schuldige betrachten. Und dass so etwas vorgekommen ist, bezweifle ich. Es ist absolut begrüßenswert, dass sich Rinderfarmen und Milchkuhfarmen herausgebildet haben. Aber die Betreiber müssen auch lernen, diese in absoluter Hygiene und bei absoluter Gesundheit der Tiere zu betreiben und zu erhalten. Da muss viel mehr in die Infrastruktur investiert werden, da muss echt gelernt werden, mit mittelgroßen Farmen umzugehen, zu arbeiten. Fakt bleibt: Alle, die ihre Rinder an Schlachthäuser abliefern mussten, werden vom Staat entschädigt, in den gesetzlichen Grenzen und bei Erfüllung gewisser Bedingungen.“