Reschitza – Seit Donnerstag scheinen die Untersuchungen im Fall des weitverzweigten Migrantenschieberrings, der diese Woche in Westrumänien aufgeflogen ist, federführend von den Staatsanwälten der Nationalen Antikorruptionsdirektion DGA, Territorial-Dienststelle Temeswar, übernommen worden zu sein, nachdem die Aktion von der Dienststelle Reschitza und dem Kreisinspektorat der Polizei Karasch-Severin gestartet wurde – mit Genehmigung ihrer Nationalen Leitstelle. Die Änderung scheint auch mit dem medialen Rummel zusammenzuhängen, den der Fall ausgelöst hat, denn nach wie vor halten die Nachrichten über den Fortlauf der Untersuchungen die Prioritätsspitze der nationalen Meldungen.
Konkret ist am Donnerstag Folgendes geschehen, was bis zu den Medien gedrungen ist: die Strafverfolgung gegen ein halbes Dutzend Involvierter ist gestartet worden. Drei der Haupttäter, der Leiter des Immi-grationsamtes Karasch-Severin, Vali Mitruș, sowie zwei Beamte desselben Amtes, Andrei-Cătălin Huniadi und Cristian-Arthur Oncică, sind unter gerichtliche Aufsicht gestellt worden – nachdem der amtierende Richter für Rechte und Freiheiten beim Kreisgericht Karasch-Severin den Antrag auf 30-tägige Untersuchungshaft der drei, den die DGA-Staatsanwälte stellten, zurückgewiesen hat. Gegenwärtig läuft das Revisionsverfahren der DGA-Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung. Unter gerichtliche Aufsicht wurde auch der bisher nicht namentlich genannte Oberst i.R., P.C.S., gestellt, über dessen Firma zur Anwerbung von Arbeitsmigranten aus dem islamischen asiatischen Raum das gesamte Fälschungsnetzwerk hochgefahren wurde, das letztendlich, im Moment des Auffliegens der Causa, aus 31 Firmen mit rund 40 beteiligten Personen – sämtlich potenzielle Mitwisser – bestand. Das Geheimhalten des Klarnamens des (eigentlich verhältnismäßig jungen) Obersts in Rente, der mittels seines Wissens als vormaliger Oberst des Innenministeriums (er „diente“ in einer Spezialeinheit des MAI) seine „Geschäftsidee“ in klingende Münze verwandelt hat, ist zumindest befremdlich.
In Kommuniqué zu den Vorgängen vom Donnerstag heißt es: „Zur Last der vier unter Justizkontrolle Gestellten werden die Straftaten Schmiergeldannahme, Schmiergeldgabe, Amtsmissbrauch, wiederholter illegaler Zugang zu Informationssystemen, Autorenschaft, Komplizität und Anstiftung von Straftaten untersucht. In den Causae gibt es Beweise, die folgende Tatsache untermauern: Die Staatsanwaltschaft untersucht die Modalität, in der mehrere Angestellte des Immigrationsamtes Karasch-Severin gegen Bestechungsgeld die legal vorgeschriebenen Prozedere übertreten bzw. ignoriert haben, sowohl in der primären Gesetzgebung bezüglich Immigration, als auch die ihnen vorgeschriebene Arbeitsmethodik betreffs Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Recht auf Arbeit für ausländische Staatsbürger auf dem Gebiet Rumäniens.“
Im Detail führt das Kommuniqué aus: „Direkt oder durch Mittelsleute haben die Beschuldigten Vali Mitruș und Andrei-Cătălin Huniadi mit Hilfe ihres Arbeitskollegen Cristian-Arthur Oncică mit mehreren Geschäftsleuten Beziehungen aufgebaut, die über P.C.S. Zwischen 2022 und 2023 zustande kamen. Sie haben über diese Geschäftsleute illegale Arbeitsmigration begünstigt und dafür Geldsummen zwischen 2100 und 22.000 Lei kassiert, aber auch andere ihnen nicht zustehende Vergünstigungen, um im Gegenzug Arbeitsgenehmigungen auszustellen oder/und Aufenthaltsgenehmigungen der Arbeitsmigranten illegal zu verlängern. Bisher konnten 1137 solcher Fälle belegt werden. Die meisten der gegen Schmiergeld begünstigten Arbeitsmigranten (mehr als 80 Prozent) kamen aus Pakistan und aus Bangladesh, aber darunter waren auch welche aus Sri Lanka, Indien, Nepal und aus dem Sudan. Nach Ausfolgung der Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigungen ist ein Teil der nach Rumänien illegal gelangten Arbeitsmigranten sofort von Vertretern der Firmen der genannten Geschäftsleute übernommen, ohne jede legale Formalität in Unterkünfte untergebracht und illegal als Arbeitskräfte vermittelt worden. Ein anderer Teil wurde von Schleusern übernommen, die sie in den Schengen-Raum brachten – bei illegalem Übertreten der Staatsgrenze Rumäniens.“
Gegen Abend des Donnerstags gab es ein kurzes Zusatzkommuniqué von DIICOT, in dem es heißt, dass inzwischen sieben Personen (eine mit ausländischer Staatsbürgerschaft) für 30 Tage inhaftiert sowie gegen drei weitere Personen die Maßnahme der gerichtlichen Aufsicht ausgesprochen wurde. Und dass die Untersuchungen inzwi-schen auf die Kreisstädte Temeswar, Großwardein, Alba-Iulia, Klausenburg, Craiova, Pite{ti und auf die Hauptstadt Bukarest, sowie auf Arad und Hermannstadt ausgedehnt wurden.