In den EU-Staaten tritt am 3. März das neue Reglement über das Fällen von Holz und den Holzhandel in Kraft. Rumänien hat in den Jahren seit 2008, als die EU begann, die neuen Regelungen auszuarbeiten, und seit 2010, als das Reglement für die Holzwirtschaft verabschiedet wurde, keinen Finger gerührt, um das Reglement einzuführen. Die fast dreijährige Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten des Reglements am 3. März ist tatenlos verstrichen. Nun riskiert Rumänien (neben vielen anderen Folgen), vom europäischen Holzmarkt ausgeschlossen zu werden. Und eventuell ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU.
Ziel der neuen EU-Regelungen ist es, das illegale Fällen von Wäldern – ein Grundübel der Holzindustrie im rumänischen Karpatenraum – zu stoppen, oder zumindest einzudämmen. Es legt die Verpflichtungen fest, die von allen erfüllt werden müssen, die auf dem Holzmarkt der EU tätig sind, wobei diese Verpflichtungen sowohl für die Rohholz-Händler als auch für die Händler mit Holzprodukten jederlei Art und sogar mit Holzabfällen gleichermaßen gelten. Zwar gilt für die Anwendung der EU-Regelungen immer auch eine „Schonzeit“, die für alle Mitgliedsstaaten gleich ist und die von den jeweiligen Regierungen zwecks Gesetzesanpassung zu nutzen wäre, aber diese Zeitspanne ist beschränkt und sollte ausschließlich der Vorbereitung für die Umsetzung der Reglements dienen.
Die Rumänische Föderation der Besitzer von Wäldern und Hochweiden, Nostra Silva, behauptet nun in einem Kommuniqué, die Regierung(en) Rumäniens hätte(n) in den fast drei Jahren der „Schon- und Übergangszeit“, die für alle Mitgliedsstaaten gelte, keinen Finger gerührt, um Voraussetzungen für die Umsetzung des EU-Reglements zu schaffen, das heißt, die im EU-Beitrittsvertrag vorgesehene verpflichtende „Harmonisierung“ der einheimischen Gesetzgebung mit den EU-Vorschriften auszuarbeiten. Die Folge sei nun, „dass die Holzindustrie unseres Landes schwer getroffen werden könnte, weil sie riskiert, vom Holzmarkt der EU ausgeschlossen zu werden“ – wie dies, in den neuen Reglements, für Zuwiderhandelnde vorgesehen ist.
Dabei gibt es einen grundlegenden Unterschied zwischen Direktiven der Europäischen Kommission – die vor ihrem Inkrafttreten in die jeweilige nationalen Gesetzgebung transponiert werden müssen – und Reglements der EU, die von allen Mitgliedsstaaten sofort anzuwenden sind – wenngleich zwischen dem Zeitpunkt ihrer Verabschiedung und dem Zeitpunkt der Anwendung ausreichend Zeit bleibt, sie der nationalen Gesetzgebung anzupassen (in diesem Fall: mehr als zweieinhalb Jahre). Reglements gelten ab sofort nach ihrer Verabschiedung, werden aber erst nach einem gewissen Zeitraum auch tatsächlich angewandt. In beiden Fällen von Vorgaben ist die Pufferzeit ausreichend, das Potenzial der Gesetzeskollisionen zwischen EU-Vorgaben und nationaler Gesetzgebung abzubauen. Nur muss der politische Wille dazu vorhanden sein.
HG 996/2008 versus EU-Regelung 995/2010
Nostra Silva: „Es gibt in Rumänien keinerlei Strategie bezüglich der Art und Weise, wie das neue Reglement in seinem Geiste in Rumänien anzuwenden wäre, es existiert keinerlei Reglement, das eine Harmonisierung der ohnehin sehr buschigen einheimischen Gesetzgebung im Forst- und Holzbereich mit dem neuen EU-Reglement vorsieht.“ In erster Linie müsste nämlich das Forstgesetzbuch geändert werden, meint Nostra Silva, aber das Ganze gehe bis zu notwendigen Änderungen des Regierungsbeschlusses HG 996/2008, der sich auf „die Herkunft, die Zirkulation und die Kommerzialisierung von Holz“ bezieht, also genau auf den Inhalt der neuesten EU-Regelung, aber mit dieser nicht mehr im Einklang ist, obwohl 2008 die Regierung darauf aufmerksam gemacht worden war, dass sie parallel und teilweise abweichend von den damaligen EU-Bemühungen vorgeht. Rumäniens Regierung(en) hätte(n) die Möglichkeiten der Harmonisierung, die seit 2010 gegeben waren, (mit oder ohne Absicht) verschlafen.
Nostra Silva stellt sich nun, nachdem sie sich das Organigramm des Ministeriums für Umwelt und Klimaveränderungen angeschaut hat, auch die Frage, ob dieses Ministerium überhaupt über jenes Minimum an qualifiziertem und erfahrenem Personal verfügt, um schnell und effizient doch noch eine Harmonisierung der rumänischen Gesetzgebung mit dem neuen Holzreglement der EU, 995/2010, vorzunehmen. Allein schon die Fragestellung beinhaltet den Zweifel „an der organisatorischen und logistischen Kapazität des Ministeriums“. Denn grundsätzlich müssen schnellstens alle Unternehmen in einem einheitlichen Informationssystem (aufgeschlüsselt nach Ortschaften, Forstschlägen, Produkten bis hin zur Baumart und Volumina) erfasst werden, die im Bereich Holz tätig sind, unter Umständen, „wo gegenwärtig nicht einmal die Hälfte unter ihnen im geltenden SUMAL-System erfasst sind.“ SUMAL ist das rumänische Kürzel für das Integrierte Informatiksystem zur Verfolgung der Holzmassen, dem von Nostra Silva Schlüpfrigkeit und Durchlässigkeit sowie krasse Unvollständigkeit vor allem in der Erfassung des Gesamtsystems vorgeworfen wird.
Was ist „Handel mit illegalem Holz“?
Die Höhe der gesetzlich festgeschriebenen Verschleierung in der Holzwirtschaft: „Es gibt keine klare Definition der Gesetzesübertretung durch Handel mit illegal gefälltem Holz“, schreibt Nostra Silva, mehr noch, „in der rumänischen Forst- und Holzgesetzgebung steht der Begriff `Holzernte` im Widerspruch zum Forstgesetzbuch, wo er bloß den Inhalt des `legalen Baumfällens` hat, wodurch eine ganze Palette von persönlichen Interpretationen der Rechtsanwälte, der willkürlichen Interpretation und der Übergriffe freigegeben ist, die den `Kontrollorganen` zur Verfügung gestellt werden.“ Anders gesagt: Gesetzesbestimmungen für einen gesetzfreien Raum. Und wenn schon von Kontrolle die Rede ist, dann macht Nostra Silva auch gleich noch darauf aufmerksam, dass es in Rumänien „keine nationalen Monitoringorganisationen“ gibt, was den Holzschlagunternehmen die Möglichkeit schafft, sich eigene Warn- und Überwachungssysteme zuzulegen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Holztransporten aus illegalen oder halblegalen Schlägen meist bestens mit Kommunikationsgerät ausgestattete Geländewagen vorausfahren, die melden, ob die Luft rein ist, worauf dann die ebenfalls mit Kommunikationsgeräten ausgestatteten Holztransporter aus den Wäldern brechen. Andererseits sieht man oft stundenlang an der Ausfahrt von Forststraßen stehende Geländewagen, die auf Signale (von wem wohl?) warten, um den etwas weiter dahinter stehenden Forsttransportern Grünlicht zur Weiterfahrt zu geben.
Auch Nichtkenntnis ist straffällig
Schlussfolgerung von Nostra Silva: „Durch das Prisma der Nichtaktivitäten, der Nichtprofessionalität und des Fehlens an Visionen seitens des Ministeriums für Umwelt und Klimaveränderungen wird Rumänien das Reglement 995/2010 der EU über Holzschlag und -transport, gültig ab dem 3. März 2013, nicht anwenden können, was dem Land seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren einbringen kann.“ Mehr noch, die Holzhändler riskieren ab sofort Strafen zwischen 15.000 und 30.000 Lei, einschließlich wenn sie durch Nichtkenntnis der EU-Regelung 995/2010 straffällig werden, und sie können mit sofortiger Wirkung vom Holzmarkt der EU ausgeschlossen werden. Für Nostra Silva ein Grund mehr, die Regierung und das zuständige Ministerium aufzufordern, eine neue integrierte Forst- und Holzgesetzgebung auszuarbeiten. Schnellstens. Also mittels Dringlichkeitsbeschluss der Regierung.