Bukarest (ADZ) – Die Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Vermögen auf der Internetseite der Integritätsagentur ANI war vielen Beamten und Politikern schon lange ein Dorn im Auge gewesen – jetzt greift ihnen das Verfassungsgericht unter die Arme. Die Instanz erklärte am Donnerstag zwei Vorschriften im ANI-Gesetz für verfassungswidrig: Die Offenlegung der Vermögen der jeweiligen Ehepartner und die Pflicht, die Vermögenserklärungen auf der ANI-Homepage im Internet zu veröffentlichen. Die Reaktionen fielen entsprechend vehement aus.
Präsident Nicușor Dan schrieb in sozialen Medien, dass die Entscheidung überraschend sei und den Grundsatz der Behördentransparenz verletze. Sollte es ihm verboten werden, die Vermögenserklärung auf der Internetseite der ANI zu posten, werde er sie eben auf der Internetseite des Präsidialamtes hochladen, sagte er später. Auch andere Politiker – wie der frühere PSD-Außenminister Titus Corlățean und sein Parteichef Sorin Grindeanu, erklärten, ihre Verdienste und ihren Besitz weiter offenlegen zu wollen. Insgesamt kam parteiübergreifend zum Teil scharfe Kritik an der Entscheidung. Die ANI, die qua Amt die jedes Jahr aktualisierten Vermögenserklärungen zu prüfen hat, war wie vor den Kopf gestoßen. Das Urteil könnte sämtliche internationale Verpflichtungen gefährden, die Rumänien in den vergangenen 20 Jahren im Kampf gegen Korruption eingegangen ist und sogar den Beitrittsprozess zur OECD gefährden, ermahnte die Behörde.
Juristen wie der früheren Richter Adrian Toni Neacșu wiesen darauf hin, dass das Verfassungsgericht nun von der eigenen Rechtsprechung abweicht: 2014 war die Instanz, die jetzt die Privatrechte der Beamten hochhält, noch davon ausgegangen, dass der Anspruch auf ein Privatleben nicht absolut auszulegen sei.