Bukarest (ADZ) - Wochenlang hat die Koalition an Gesetzesvorlagen gearbeitet und sie durch das Parlament geboxt, um das Problem der steuerlichen Mehrbelastung durch höhere Altersbezüge nach der Neuberechnung der Renten zu lösen: Nun stellt sich heraus, dass wieder justiert werden muss, weil die Dienstrenten für Militärpersonal und andere Berufsarten bei der Regelung außen vor geblieben waren. Die Regierung hat deshalb in der Sitzung vom Mittwoch nach längeren Diskussionen eine Vorschrift per Notverordnung genehmigt, durch die der Steuerfreibetrag, der bei den Regelrenten auf 3000 Lei angehoben wurde, ab Oktober auch für die Altersbezüge ehemaliger Beschäftigter aus Streitkräften, Polizei und Justizvollzug gelten soll. Dem Haushalt entstehen dadurch bis Jahresende Mehrausgaben von knapp 35 Millionen Lei, so eine Pressemeldung der Regierung.
Regierungssprecher Mihai Constantin erläuterte, dass Militärpensionen seit 2016 nicht mehr zum öffentlichen Rentensystem gehören und durch ein eigenes Gesetz geregelt sind, wobei die Beschäftigten einen Beitrag direkt in den Haushalt zahlen.
Das erschwere die Berechnung des genauen Beitragswerts bei dieser Art von Altersversorgung.