Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (CCR) befasst sich am 1. Juli mit einer Klage gegen die Ernennung von Mihai Busuioc zum Verfassungsrichter. Die Partei SOS România hatte Beschwerde eingelegt, da der von der PSD getragene Busuioc aus ihrer Sicht nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Konkret fehle ihm sowohl ein juristischer Hochschulabschluss als auch die vorgeschriebene Berufserfahrung von mindestens 18 Jahren im Justizwesen oder der juristischen Lehre. Busuioc war am Dienstag vom Senat für ein neun Jahre langes Mandat gewählt worden. 79 Senatoren stimmten für den von der PSD nominierten Kandidaten, 36 dagegen. Er soll am 13. Juli Marian Enache ersetzen, dessen Amtszeit ausläuft. Busuioc ist derzeit noch Präsident des Rechnungshofs und war zuvor Generalsekretär der Regierung unter Liviu Dragnea. Kritiker werfen ihm vor, in dieser Funktion die Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs eingeschränkt zu haben. Selbst der sozialdemokratische Chef der Abgeordnetenkammer, Sorin Grindeanu, hätte einen anderen Kandidaten bevorzugt, musste sich aber dem Willen seiner Kollegen beugen, sagte er. Zu der Affäre befragt, sagte Staatschef Nicușor Dan lediglich, dass dies „der Charme der Demokratie sei – es sei nicht nur der Präsident, der entscheidet.“
Neben der Ernennung Busuiocs sorgt auch die Besetzung der Spitze des Obersten Gerichtshofs (ÎCCJ) mit der Strafrichterin Lia Savonea für Unmut. Die Bürgerplattform Declic kündigte eine Beschwerde gegen das Auswahlverfahren an. Dieses sei unmittelbar nach den Präsidentschaftswahlen und bereits drei Monate vor Ablauf des aktuellen Mandats von Corina Corbu eingeleitet worden – obwohl das Gesetz nur maximal 60 Tage im Voraus erlaubt. Savonea, die bereits unter anderem als Vorsitzende des Obersten Justizrats (CSM) umstritten war, soll aus ihrer neuen Position heraus die Zusammensetzung der Fünfer-Senate bestimmen dürfen, die in hochsensiblen Korruptionsfällen entscheiden.