Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 9/2018 der rumänischen Regierung regelt den Rumänisch-Unterricht in Grundschulklassen an Schulen der nationalen Minderheiten in Rumänien neu. Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, kritisiert, dass es durch diese Neuregelung Grundschullehrern, etwa an Schulen der deutschen Minderheit, künftig unmöglich gemacht wird, den Unterricht der Landessprache zu erteilen: „Dies ist eine unbegründbare und nicht hinnehmbare Benachteiligung zu Lasten der Minderheitenschulen und verstößt nicht nur gegen den Freundschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien, sondern auch gegen die Abkommen des Europarats zum Schutz der Minderheiten und deren Sprachen. Dieser Vorgang ist ein bedauerliches Signal, das zeigt, dass die rumänische Regierung nun wiederholt ihren Verpflichtungen gegenüber der deutschen Minderheit nicht in angemessener Weise nachkommt.“
Unter diesen Voraussetzungen hat sich der Bundesbeauftragte Fabritius an die beiden Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Unterausschuss der parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Schutz der Rechte von Minderheiten, Elisabeth Motschmann (MdB) und Frank Heinrich (MdB) mit der Bitte gewandt, sich des Sachverhaltes anzunehmen und im zuständigen Gremium des Europarates zu thematisieren. (st)
(Quelle: Pressebüro des BA Fabritius)