Demonstrationen in der Hauptstadt zum Geburtstag von Călin Georgescu

Bukarest (ADZ) – Insgesamt mehrere Tausend Anhänger des prorussischen Extremisten haben am Mittwoch seinen 63. Geburtstag an mehreren Standorten im Zentrum der Hauptstadt gefeiert – ohne Georgescu selbst, der sich am gleichen Tag als Teil seiner gerichtlichen Auflagen bei der Polizei meldete. Eine Gruppe Demonstranten versammelte sich auf dem Platz der Verfassung vor dem Parlamentsgebäude, eine weitere, von der AUR organisierte Menschenmenge marschierte vom Hauptsitz der Zentralen Wahlbehörde AEP in der Altstadt zum Regierungsgebäude. Rund 30 Personen aus der Republik Moldau, darunter Mitglieder der dortigen Sozialistischen Partei, wollten ebenfalls teilnehmen, wurden aber an der Grenze aufgehalten.

AUR-Spitzenpolitiker Claudiu Târziu sagte, dass die Proteste begründet seien, auch wenn es nicht mehr möglich sei, den zweiten Durchgang der annullierten Wahlen auszurichten. Es seien eben Proteste gegen den Missbrauch der Regierenden seit dem 6. Dezember, als die Wahlen für ungültig erklärt wurden. Man dürfe nicht leicht darüber hinwegschauen, sagte er. Die Kundgebungen verliefen weitgehend friedlich, die Ordnungskräfte stellten nur weniger geringfügige Vergehen fest – ganz anders als bei den Protesten gegen das Verbot der Kandidatur Georgescus in der Nacht zum 10. März, als seine frustrierten Anhänger in der Nähe des Zentralen Wahlbüros in der Bukarester Altstadt randalierten. In diesem Zusammenhang ordnete ein Gericht ebenfalls am Mittwoch 30 Tage Untersuchungshaft gegen acht Personen an, die während dieser Proteste gewaltsam gegen Gendarmen vorgegangen waren. Ein weiterer Demonstrant erhielt Hausarrest. „Die Ermittlungen ergaben, dass sich die Angeklagten in der Nacht vom 9. auf den 10. März 2025 am Protest vor dem Sitz des Zentralen Wahlbüros beteiligten, dabei stumpfe Gegenstände in Richtung der Ordnungskräfte warfen, wobei mehrere Gendarmen getroffen wurden. Außerdem kippten sie ein Fahrzeug eines Fernsehsenders um und beschädigten es erheblich. Durch diese Gewaltakte störten sie die öffentliche Ordnung erheblich“, erklärte die Staatsanwaltschaft.