Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Montag erstmals einen Korruptionsbericht vorgelegt. Dem Dokument zufolge sind alle Mitgliedstaaten von Korruption betroffen, der dadurch entstandene Schaden beläuft sich jährlich auf rund 120 Milliarden Euro. Korruption untergrabe „das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit“, schädige „die europäische Wirtschaft und entzieht Staaten dringend benötigte Steuereinnahmen“, hob EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hervor.
Einer im Bericht enthaltenen Umfrage zufolge, sind mehr als die Hälfte der befragten EU-Bürgerinnen und -Bürger der Meinung, dass das Phänomen der Korruption in ihrem Land in den letzten Jahren zugenommen hat, während drei Viertel meinen, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist. Obwohl Brüssel kein Korruptionsranking erstellte, werden erhebliche Unterschiede zwischen den 28 Mitgliedstaaten deutlich: Während Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden in der Umfrage am besten abschneiden, da hier nur 20 bis 44% der Befragten Korruption für verbreitet hielten, kam Griechenland (99%) am schlechtesten weg, gefolgt von Italien (97%), Litauen, Spanien und Tschechien (jeweils 95%), Kroatien (94%) und Rumänien (93%). In Rumänien führten zudem 57% der Befragten an, in ihrem Alltag von Korruption betroffen zu sein, 25% zeigten auf, sich Zugang zu staatlichen Dienstleistungen nur durch Schmiergeld verschaffen zu können.
Positiv erwähnt wird Rumänien im Bericht nur beim Kapitel der zentralen Korruptionsbekämpfungsstellen, wo die Antikorruptionsbehörde DNA als Beispiel guter Praxis angeführt wird. Schlecht schneidet das Land bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowie politischer Korruption, Integrität und Rechenschaftspflicht der politischen Entscheidungsträger ab. In Rumänien sei der politische Wille zu „Korruptionsbekämpfung auf hoher Ebene“ und Einführung „hoher Integritätsstandards“ noch „inkonsistent“, so die Kommission, dabei auch auf ihre CVM-Berichte hinweisend. Rumänien müsse sicherstellen, dass Ermittlungen gegen korruptionsverdächtige Entscheidungsträger unabhängig verlaufen und trotz der im neuen Strafrecht enthaltenen „Probleme“ fortgesetzt werden können.