Bukarest (ADZ) – Die Staatsanwälte ermitteln von Amts wegen unter Verdacht auf mutmaßliche Verstöße gegen das Wahlrecht und auf weitere mögliche Straftaten in diesem Zusammenhang, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Dabei seien Wähler unrechtmäßig beeinflusst worden, einen bestimmten Kandidaten zu wählen. Straftaten im digitalen Bereich und Geldwäsche sollten durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden untersucht werden. Das Verfahren laufe im Moment noch gegen Unbekannt, hieß es weiter. Grundlage seien Indizien aus Unterlagen vom Innengeheimdienst SRI, dem für besondere Telekommunikationsaufgaben zuständigen Staatsdienst STS, dem Innenministerium und des Spionagedienstes SIE, für die Staatspräsident Klaus Johannis die Geheimhaltung aufgehoben hatte. Nach Auffassung dieser Behörden sei der Wahlkampf für den parteilosen Kandidaten Călin Georgescu massiv durch eine dem Hergang nach von einem staatlichen Akteur durchgeführte digitale Operation, auch und vor allem auf der chinesischen Plattform TikTok manipuliert worden.
Vom Verfassungsgericht verlautete am Donnerstag, dass es sich mit Anträgen auf die Wiederholung der Präsidentschaftswahlen erst im Zuge des Verfahrens zur Validierung des zweiten Wahlgangs befassen werden. Allerdings wollte das Gericht auch am Freitag zusammenkommen, um über solche Anträge zu beraten.
NATO-Verbündete zeigten sich über die Vorfälle besorgt. Obwohl die rumänischen Geheimdienstdokumente keinen staatlichen Akteur hinter dem Angriff auf den Wahlprozess namentlich erwähnen, beschuldigten die USA und Deutschland ausdrücklich Russland der Einmischung. „Putin will uns als enge Partner in EU & NATO spalten. Aber Europa ist stark“, hieß es am Donnerstag auf X vom Auswärtigen Amt in Berlin.