Luxemburg/Bukarest (ADZ) – Zum zweiten Mal rügt die oberste Instanz der Europäischen Union Rumänien für den Umgang mit den Verjährungsregeln im Strafrecht. In unmissverständlichen Worten warfen die Luxemburger Richter am Donnerstag dem Obersten Gerichtshof in Bukarest (OGH) vor, die Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte falsch ausgelegt und somit das Risiko der Straffreiheit bei schwerem Betrug gegen den Haushalt der EU signifikant verstärkt zu haben. Außerdem habe das rumänische Gericht es versäumt, vor Entscheidungen zum Thema Verjährung die EU-Instanz im Vorabverfahren anzurufen und so ein rechtsunsicheres Klima im Land geschaffen.
Den Hintergrund dazu bildet eine Vorschrift im 2014 novellierten Strafgesetzbuch. Dort hieß es, dass die Verjährungsfrist als unterbrochen gilt, wenn der Staatsanwalt einen jeglichen Verfahrensakt erfüllt. Die Verjährungsfrist beginne dann neu. Im alten Strafgesetzbuch von 1969 hieß es noch, dass Verfahrensakte die Verjährung unterbrechen, wenn sie dem Beschuldigten zuzustellen sind. 2018 bezeichnete das Verfassungsgericht den Passus „einen jeglichen Verfahrensakt“ für verfassungswidrig und hob 2022 dann den gesamten Artikel auf. Vier Jahre lang gab es demnach keine Regel für die Unterbrechung der Verjährung. Erst 2022 setzte die Regierung per Notverordnung die alte Regel von 1969 wieder ein.
Der OGH legte dann in einer Entscheidung das Verfassungsrecht so aus, dass die Verjährungsfrist auch zwischen 2014 und 2018 nicht unterbrochen werden konnte und diese Regel als günstigeres Strafrecht anzuwenden wäre. Der Gerichtshof der EU verneinte dies. Schon im Juli 2023 hatten die Luxemburger Richter beschlossen, dass die Entscheidung des OGH nicht anzuwenden sei. Doch das Bukarester Gericht beschloss 2024 ausdrücklich, das von Luxemburg gesprochene EU-Recht nicht anzuwenden – es sei ein geringerer Rechtsschutz als die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch damit rechnete der EU-Gerichtshof nun ab. Eine Folge der Entscheidung aus Luxemburg ist nun, dass Staatsanwaltschaften Revision gegen die vielen Freisprüche erheben können, die auf der Grundlage der Verjährung erfolgten.





