Bukarest (ADZ) – Das Umweltministerium hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Umweltstrafrechts zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren – diese Höchststrafe soll gelten, wenn ein Umweltdelikt zum Tod eines Menschen führt. Der Entwurf sieht zudem neue Straftatbestände vor. Straftaten in Naturschutzgebieten gelten künftig als erschwerender Umstand. In vielen Fällen sollen auch versuchte Taten und fahrlässige Verstöße strafbar sein. Übergangs-Umweltministerin Diana Buzoianu kündigte an, die Reform solle nach Bildung einer Regierung mit vollen Befugnissen rasch verabschiedet werden. Schwere Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Ökosystemen dürften kein lohnendes Geschäft mit geringem rechtlichem Risiko bleiben, sagte sie. Der Gesetzentwurf unterscheidet außerdem zwischen erheblichen, irreversiblen, langfristigen oder großflächigen Umweltschäden. Er erfasst auch besonders schwere Formen der Umweltkriminalität, die unter den Begriff des Ökozids fallen.





