Rumänien darf Drohnen abschießen

Bukarest (dpa/ADZ) – Das Verfassungsgericht hat den Abschuss ausländischer militärischer Drohnen, die den Luftraum des Landes verletzen, für verfassungskonform erklärt. Das Parlament hatte dies mit Blick auf die Kampfhandlungen in der benachbarten Ukraine bereits Anfang des Monats beschlossen, doch die drei rechtspopulistischen Parlamentsparteien AUR, SOS Romania und POT, denen Russlandfreundlichkeit vorgeworfen wird, klagten dagegen vor dem Verfassungsgericht. Sie bemängelten unter anderem, dass bei derartigen Operationen ein „Autoritätstransfer“ an ausländische Mächte erlaubt sei.

In Rumänien beobachten die eigenen Streitkräfte und Verbände der Bündnispartner insbesondere die Angriffe der russischen Armee auf Ziele in der Ukraine, die nahe an der Grenze liegen. Bereits mehrfach fielen seit Kriegsausbruch Trümmer russischer Drohnen in Grenznähe auf rumänisches Territorium. Die Armeeführung hatte seit Langem beklagt, dass der rechtliche Rahmen nicht dafür ausreiche, um diese Objekte auch in Friedenszeiten im eigenen Luftraum abschießen zu dürfen.