Bukarest (ADZ) – Der Machtkampf zwischen Regierung und Justiz spitzt sich zu, nachdem die geschäftsführende Regierung unter Ilie Bolojan das Verfassungsgericht in einem Rechtskonflikt mit dem Obersten Gerichtshof (OGH) angerufen hat. Die Verfassungsinstanz soll klären, ob eine Verpflichtungsklage des höchsten ordentlichen Gerichts gegen Regierung und Finanzministerium verfassungskonform ist. Die Richter verlangen die Auszahlung rückständiger Gehälter, die der Justiz bereits rechtskräftig zugesprochen worden seien. Der OGH gewann in erster Instanz und muss nun im Berufungsverfahren selbst über die eigene Klage entscheiden.
Bolojan wirft dem OGH vor, in die Zuständigkeit von Regierung und Parlament einzugreifen. Die Verteilung öffentlicher Mittel und die Haushaltsplanung seien ausschließlich Aufgabe der Exekutive und der Legislative. Die Justiz dürfe Gesetze anwenden, aber keine Budgetpolitik betreiben.
Der Gerichtshof wies die Vorwürfe scharf zurück und sprach der geschäftsführenden Regierung das Recht ab, über die laufende Verwaltung hinaus verfassungsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen der Bürger in faire Gerichtsverfahren seien in Gefahr. Auch die Generalstaatsanwaltschaft erklärte sich solidarisch mit dem OGH.
Es ist jedoch nicht die einzige Front im Konflikt zwischen Justiz und liberalen Politikern. Die PNL wirft der Justiz Politisierung vor, nachdem das zuständige Bukares-ter Gericht wenige Tage vor der Verhandlung über die Anfechtung des PNL-Parteitags eigens spezialisierte Senate für Streitigkeiten politischer Parteien eingerichtet hatte. Die Instanz schoss prompt zurück: Die Spezialisierung der Richter innerhalb von Fachsenaten sei rechtmäßig und diene der Zügigkeit der Verfahren. Auch der Justizrat CSM konterte und sprach über „Druck auf die Richter“
Die Sozialdemokraten wieder-um kündigten an, die Affäre vor das Europäische Parlament zu bringen. Sie werfen der PNL unzulässige Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz vor.





