Wie lange kann Bolojans Interims-Regierung noch im Amt bleiben?

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Zegrean: „Falls nötig, endlos“

Foto: gov.ro

Bukarest (ADZ) – Die vor knapp zwei Monaten gestürzte und seither geschäftsführende Regierung unter Premierminister Ilie Bolojan (PNL) dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Herbst im Amt zu bleiben – was PSD-Chef Sorin Grindeanu zunehmend verstimmt. So fordert Grindeanu neuerdings den umgehenden Rücktritt des interimistischen Kabinetts, dem er „Amtsanmaßung“ vorwirft.

Den ehemaligen Verfassungsrichtern Augustin Zegrean und Tudorel Toader zufolge ist der Vorwurf des PSD-Chefs jedoch ungerechtfertigt. Die Verfassung habe im Sinne der Gewährleistung eines kontinuierlichen Funktionierens der Behörden ausgelegt zu werden, erläuterte der frühere VG-Richter Tudorel Toader dem Nachrichtenportal Hotnews. Ex-VG-Präsident Zegrean bestätigte seinerseits, dass die aktuell geschäftsführende Regierung notfalls „endlos“ bzw. bis zur Vereidigung eines Nachfolgekabinetts im Amt bleiben kann. Das sei zwar „nicht optimal, verfassungsrechtlich jedoch in Ordnung“, so Zegrean. Der ehemalige VG-Präsident verwies darauf, dass Rumäniens Verfassung auf der Prämisse zügiger Krisenbeilegungen aufbaue, da alle Fristen knapp angesetzt seien: Der mit der Regierungsbildung beauftragten Person würden zehn Tage eingeräumt, um ein Kabinett aufzustellen und sich vom Parlament das Vertrauen aussprechen zu lassen; sollten zwei designierte Regierungschefs binnen 60 Tagen im Parlament durchfallen, könne das Staatsoberhaupt die Legislative auflösen und vorgezogene Neuwahlen ansetzen. Die verfassungsgebende Versammlung sei folglich von einer raschen Folge der Ereignisse ausgegangen, aus ihrer Sicht habe offenkundig keine der drei Gewalten im Staat – Exekutive, Legislative und Judikative – über längere Zeit führungslos zu bleiben, erläuterte Zegrean.