Temeswar – Mehrere entlassene Mitarbeiter der Temeswarer Stadtverwaltung sind am Mittwoch am Eingang des Rathauses gestoppt worden. Die Betroffenen, deren Stellen im Zuge der jüngsten Reorganisation gestrichen worden waren, wollten nach einer für sie günstigen Gerichtsentscheidung an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Nach ihrer Darstellung verweigerte ihnen das Sicherheitspersonal jedoch den Zugang zum Gebäude.
Die Kammer für Verwaltungs- und Steuerrecht des Temescher Gerichts hatte am Montag die Vollziehung der Beschlüsse ausgesetzt, durch die mehr als 100 Stellen in der Stadtverwaltung gestrichen worden waren. Die Entscheidung ist kraft Gesetzes vollstreckbar. Zu den von der Reorganisation betroffenen Strukturen gehört auch die Generaldirektion für kommunale Projekte und Arbeiten in den Bereichen Sport und Schienenverkehr.
Obwohl die Stadtverwaltung nach Angaben der Mitarbeiter offiziell über die Gerichtsentscheidung informiert worden war, seien die Betroffenen am Mittwochmorgen am Eingang aufgehalten worden. Daraufhin wurde die Polizei verständigt, um mögliche Zwischenfälle zu verhindern und die Lage vor Ort zu klären. Die Beamten nahmen die Personalien der Anwesenden auf und verwiesen die Mitarbeiter nach deren Angaben an das Arbeitsinspektorat ITM, falls sie eine Missachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen geltend machen wollten. Einige der betroffenen Angestellten erklärten zudem, sie wollten Beschwerde bei der Antikorruptionsbehörde DNA einlegen. Zunächst blieb unklar, ob die Polizei vor Ort ein Einsatzprotokoll aufnahm oder ob bereits eine straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Anzeige registriert wurde.
Rechtlich ist die Lage für die Stadtverwaltung heikel. Eine gerichtliche Aussetzung eines Verwaltungsakts entfaltet unmittelbare Wirkung. Zwar kann die Stadt gegen die Entscheidung des Temescher Gerichts Rechtsmittel einlegen; dies setzt die Vollstreckung der erstin-stanzlichen Entscheidung jedoch nicht automatisch aus. Offen bleibt daher, auf wessen Anweisung der Zugang beschränkt wurde. Zu klären wäre, ob die Entscheidung von der Verwaltungsspitze, von der Personalabteilung oder vom Sicherheitsdienst ausging und ob das Wachpersonal auf Grundlage einer schriftlichen oder lediglich mündlichen Anordnung handelte. Der Konflikt zwischen Gewerkschaft und Stadtverwaltung, der ursprünglich als Streit über die Straffung des Verwaltungsapparats begann, verlagert sich damit zunehmend auf die Frage, ob gerichtliche Entscheidungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.




