Neumoldowa/Bukarest – Wenn die Regierung Rumäniens binnen der kommenden zwei Monate keinen wirkungsvollen Schritt tut zur Entschärfung der tickenden Umweltbombe der Abraumhalden am Donauufer bei Neumoldowa, beginnen die Geldstrafen. So ungefähr klingt die letzte Warnung der Europäischen Kommission betreffs des Bergbauabfalls, der am Donauufer liegt, auf den Kippen Tăuşani und Boşneag. Diesbezüglich gibt es ein Kommuniqué der EU-Kommission vom vergangenen Mittwoch, dem noch eine ausdrückliche formelle schriftliche Notifizierung folgen soll.
„Die Europäische Kommission wird Rumänien einen formellen Brief zukommen lassen, in Form einer Notifizierung bezüglich des Scheiterns beim Treffen von Maßnahmen, um sich den Regeln des EU-Gerichtshofs zu beugen betreffs Bergbauabfälle“, heißt es im Kommuniqué der Kommission. Wir erinnern daran, dass der Europäische Gerichtshof am 21. Juli 2016 einer Klage der Europäischen Kommission stattgegeben hat, in der es heißt, Rumänien habe nach langen Jahren keinerlei Maßnahmen getroffen, um der Entwicklung von giftigem Feinstaub entgegenzuwirken, den die Winde des Donauengpasses beim Eisernen Tor von den beiden seit Jahren nicht mehr gewässerten Kronenteichen der Abraumhügel Boşneag und T²u{ani hochgehen lassen und die ein schwerer Belastungsfaktor der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung sind (ADZ berichtete wiederholt).
„Vor allem in windreichen Perioden wird der Klärteich Boşneag zu einem gefährlichen Umweltbelastungsfaktor und zu einer Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung, vor allem aus Neumoldowa/Rumänien und Veliko Gradiste/Serbien, am Nord- und Südufer des Donaustausees beim Eisernen Tor. Gemäß der Direktive 2006/21 der Europäischen Kommission sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, abzusichern, dass die Überbleibsel des Bergbaus bewirtschaftet und gesichert werden, ohne dass menschliches Leben gefährdet wird oder die Umwelt belasten werden könnte. Diese Direktive verbietet es, Bergbauabfälle einfach ihrem Schicksal zu überlassen. Mehr noch: sollte Rumänien binnen der kommenden zwei Monate weiterhin nichts unternehmen, um die Berrgbauabfälle von Neumoldowa wirkungsvoll zu sichern, wird die Europäische Kommission sich neuerlich an den Europäischen Gerichtshof wenden müssen – was heißt, dass gegen Rumänien Geldstrafen ausgesprochen werden müssen.“
Im selben Kontext fordert die Europäische Kommission Rumänien auf, die Frage der Rauch-Emissionen rumänischer Industrieanlagen in den Griff zu bekommen, damit die messbaren Werte der Luftqualität in Rumänien den Grenzwerten der EU entsprechen: „Die Direktive über Industrieemissionen verfolgt das Ziel, präventive Verringerungen der Luftverschmutzung zu erzielen und, soweit möglich, die Luftverschmutzung durch Industrietätigkeit auszuschalten. Diese Direktive enthält spezifische und weiter gefasste Forderungen für mit Brennstoffen betriebene Fabriken und sie nennt die höchstzulässigen Werte für Luftbelastung mit Schwefeldioxid, Stickoxiden und Staub. Für Industriefabriken verfügt Rumänien noch über keine permanente Absicherung, damit der Giftstoffausstoß in die Atmosphäre die Höchstwerte nicht überschreitet, zu denen sich die EU verpflichtet hat. Deshalb schickt die EU-Exekutive an die Regierung Rumäniens einen zusätzlichen Info-Brief zu diesem Thema.“
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Klärteiche Bo{neag und Tăuşani am Donauufer Teil des vor sieben Jahren stillgelegten staatlichen Kupfer-Armerzbergwerks und der dazugehörigen Erzanreicherungsanlage SC Moldomin SA Neumoldowa sind. Seither gibt es ein ständiges Gerangel zwischen dem Staat – als Besitzer der Anlage – und den Bewohnern der Donauklamm, denen die Umweltschutzverbände zur Hilfe geeilt sind, um die Sanierung und ökologische Schließung der Anlagen, vor allem aber um die Lösung der Fein- und Giftstaubbelastung in diesem Bereich des Donaulaufs voranzutreiben.
Aus Serbien gibt es Gesundheitsstatistiken, die belegen, dass in diesem Abschnitt des Donauufers die Zahl der Lungen- und Krebserkrankungen sowie der Erkrankungen des Verdauungstrakts vielfach gestiegen sind, seit die beiden Abraumdepots nicht mehr durch permanente Befeuchtung verfestigt werden. Bislang hat der rumänische Staat selbst diese Minimalkosten gescheut – die keine nachhaltige, sondern nur eine Übergangslösung darstellen.