Als Reaktion auf einige Aussagen innerhalb des Artikels „Vertrackte Situation am DSTT“ von Raluca Nelepcu, erschienen in der ADZ und auf Ihrer Internetseite am 9. November 2017, übersende ich Ihnen hiermit, mit der Bitte um Veröffentlichung in der Zeitung und auf Ihrem Portal, nachstehende Gegendarstellung.
Die Aussagen im ersten Absatz lassen den falschen Eindruck entstehen, dass „das Problem“ bei der Ausrichtung meiner absolvierten Studien läge. Gerade nachdem es die Stadtverwaltung verweigert hat, genaue Gründe für die Einstellung der Formalien bezüglich der Amtszeitverlängerung zu formulieren, ist es von äußerster Wichtigkeit zu erfahren, worauf die Autorin des Artikels ihre als eigene Aussage formulierte Schlussfolgerung – „d.h. das Profil von Lucian Vărşăndan (...) stimmt mit Gesetzesanforderungen nicht überein.“ – stützt.
Hat die Stadtverwaltung denn ausdrücklich die zitierten Rechtsvorschriften als Problem genannt? Dass es nicht so gewesen sein dürfte, entnimmt man dem im Artikel zitierten Wortlaut des Temeswarer Bürgermeisters, wonach man Bachelor-Studien „in den Bereichen 1, 2, 3 haben muss“. Welche Bereiche sind denn hier von der Behörde gemeint? Solange das nicht feststeht, ist eine Schlussfolgerung wie die obige mindestens verfrüht.
Wurde von der Autorin des Artikels vor ihrer o.g. Schlussfolgerung geprüft, ob die genannte Rechtslage hier denn überhaupt zutrifft? Wohl eher nicht. Durch die Wiedergabe einzelner Vorschriften, von denen zwar die Autorin meint, sie träfen hier zu, wird fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, der Standpunkt der Behörde sei fundiert und legitim. Das ist falsch, zumal die Behörde die gesetzliche Grundlage ihres Handelns nicht genannt hat und – selbst wenn sie es getan hätte – die Anwendung eines Gesetzes nicht nur auf einen Artikel reduziert werden kann.
Folglich kann eine nur vage Äußerung einer Behörde wie „Studien in den Bereichen 1, 2, 3“ evtl. als solche zitiert werden, ohne jedoch daraus zu einer eigenen Schlussfolgerung des Journalisten zu führen, die dann als objektiv dargestellte Wahrheit kommuniziert wird.
Es entspricht ferner nicht der Wahrheit, dass der Wettbewerb für das Amt des DSTT-Intendanten vorläufig eingestellt wurde. Was nicht begonnen hat, kann auch nicht eingestellt werden. Eingestellt wurden hingegen die Formalien bezüglich der Amtszeitverlängerung, die vorschriftsmäßig einen anderen Verlauf haben als jene eines Wettbewerbs, d. h. einer Neuausschreibung des Amtes.
Die Aussage „Das Angebot, das DSTT interimistisch zu leiten, wies Lucian Vărşăndan von der Hand“ – weder als Zitat des Bürgermeisters noch als dessen Aussage (wohl unter Verwendung des Konjunktivs) signalisiert, folglich als objektive Feststellung der Journalistin geltend – ist ebenfalls falsch. Vor der Veröffentlichung der Information als solche wäre eine kurze Rücksprache mit dem Betroffenen zwecks Prüfung des Wahrheitsgehalts wünschenswert gewesen. Das Angebot habe ich abgewiesen, nur wenn eine interimistische Leitung zu einem Wettbewerb führen sollte, nicht jedoch, wenn sie zwecks Beendigung der Formalien bezüglich der Amtszeitverlängerung eingesetzt werden soll (s. dazu auch meine Aussage im Nachtrag zu meinem Interview für die „Banater Zeitung“ vom 8. d.M.).