Reschitza - Projekte für Bewässerungen und Bodenmelioration können in der Zeitspanne 3. – 28. September bei den Kreisvertretungen der Agentur für Zahlungen zwecks ländlicher Entwicklung und Fischereiwesen APDRP eingereicht werden, die durch EU-Mittel und Fonds des rumänischen Landwirtschaftsministeriums finanziert werden. Die Finanzierungen sind nicht rückzahlpflichtig.
Über die „Maßnahme 125, Komponente 1“ („Bewässerungen und andere Bodenmeliorationsarbeiten“) stehen 25,5 Millionen Euro – über 100 Millionen Lei – in diesem Herbst zur Verfügung. Das Geld kann vorwiegend für Modernisierungen und zur Retechnologisierung bereits bestehender Bewässerungssysteme, einschließlich Pump- und Kontorisierungsstationen bzw. zu Bodenmeliorationsarbeiten eingesetzt werden, durch welche die Bewässerungssysteme optimaler zu gestalten sind. Solcherart Investitionen können mit bis zu einer Million Euro bedacht werden, was im Ansinnen der Geldgeber die Kosten eines Projekts bis zu 100 Prozent decken soll. Hauptbedingung ist: die Verbesserungs- und Erneuerungsarbeiten an den Bewässerungssystemen müssen ganzen Gemeinschaften zugutekommen, die Investitionen müssen also Investitionen (auch) zum Nutzen der Allgemeinheit sein.
Für Investitionen, die nur einem Teil der Gemeinschaft zugutekommen, beträgt der nicht rückzahlpflichtige Beitrag von APDRP 75 Prozent der Gesamtkosten, wobei die öffentliche Unterstützung bis zu maximal 750.000 Euro je Projekt betragen kann. Der Minimalbeitrag, den man pro Projekt von APDRP zu den obengenannten Zwecken anfordern kann, beträgt 5000 Euro (= Gesamtkosten der Projekte kleinsten Umfangs).
Nutznießer der Unterstützungen sollen „die Föderationen oder Organsiationen der Besitzer von landwirtschaftlichen Flächen oder Wirtschaften“ sein, sofern diese auch von öffentlichem Nutzen sind, legt APDRP in einem Kommuniqué fest. Diese Organisationen und Föderationen müssen „gemäß geltender Gesetzgebung gegründet und aufgebaut“ sein.
Ziel der APDRP-Finanzierungen durch die nicht rückzahlpflichtigen Mittel ist „die Steigerung der Effizienz der landwirtschaftlichen Aktivitäten durch Verbesserung der Inputs und letztendlich durch bessere Verwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse“. Zudem sollen „das Risiko und die Ungewissheit der Finalität landwirtschaftlicher Tätigkeit verringert“ werden durch „Abfederung der Folgen von Witterungseinflüssen (Dürre, Bodenerosion usw.)“. Nicht zuletzt soll die „Qualität der Umwelt verbessert und die Umweltverschmutzung vermindert“ werden.