Klausenburg – Eine gezielte Aktion gegen das illegale Abladen von Müll hat der Kreisrat Klausenburg/Cluj-Napoca am Tarniţa-See, westlich der Stadt, durchführen lassen. Die Kosten für zwei Reinigungsaktionen, die laut Kreisrat keine einmaligen Aktionen bleiben sollen, beliefen sich auf insgesamt 12.000 Lei. Um die Kosten für die Abfallentsorgung zu decken, aber auch die illegale Müllentsorgung zu unterbinden, hat der Kreisrat in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeiinspektion Kontrollen zur Identifizierung der Täter vorgenommen.
„Obwohl die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und die Müllabfuhr in diesem Gebiet bei der Gemeinde Gilău liegt, hat der Kreis diese Aktion unternommen, um die Erwartungen der Touristen zu erfüllen, die in großer Zahl auch in dieser Jahreszeit die Gegend besuchen. In diesem Zusammenhang wurden alle illegal am Straßenrand abgelagerten Abfälle eingesammelt,“ heißt es in einer Pressemitteilung des Kreisrates.
„Selbst wenn die Verantwortung zur Pflege der touristischen Gebiete bei den Bürgermeistern vor Ort liegt, haben wir es für selbstverständlich empfunden, sie dabei zu unterstützen. Andererseits sollte nicht vergessen werden, dass das größte Interesse an einer sauberen Umwelt, da sie sowohl Touristen als auch Investoren anzieht, bei den Gemeinden liegt, weshalb wir konkrete, entschiedene und langfristige Ergebnisse erwarten“, so Kreistagspräsident Alin Tişe.
Zur Lösung des Problems der illegalen Müllentsorgung heißt es in der Pressemitteilung weiter, dass kurz- und mittelfristig Container in unmittelbarer Nähe zu den Kreisstraßen aufgestellt werden sollen, für welche die Gemeinden die notwendige Genehmigung durch den Kreisrat erhalten müssen. „Allerdings ist das Aufstellen solcher Container nicht notwendig eine langfristige Lösung, wenn sie insbesondere von Einheimischen und Hüttenbesitzern genutzt werden, die keinen gesetzlichen Vertrag über die Entsorgung ihrer Abfälle haben. Die endgültige Lösung dss Abfallproblems in der Region besteht darin, Kontrollen durchzuführen und im Gebiet ansässige Personen und Unternehmen zum Abschluss von Abfallentsorgungsverträgen zu verpflichten.“