Bukarest/Reschitza - Das Bukarester Zentrum FILIA, „Centrul de Dezvoltare Curriculară ți Studii de Gen“, hat jüngst eine Umfrage zur Bereitschaft der Krankenhäuser Rumäniens veröffentlicht, Abtreibungen vorzunehmen. Nicht alle Krankenhäuser haben positiv reagiert auf die Fragen und blieben die Antwort schuldig. Doch unter mehreren hundert Krankenhäusern unterschiedlicher Größe gaben 51 aus 29 Landkreisen an, grundsätzlich keine Abtreibungen auf Antrag der Patientinnen vorzunehmen, sondern sich ausschließlich auf medizinisch begründete Notfälle zu beschränken.
Der FILIA-Bericht „Verweigerung, auf Antrag der Patientinnen Schwangerschaftsunterbrechungen vorzunehmen“ führt unter den Verweigerern von Schwangerschaftsunterbrechungen große Krankenhäuser an – etwa das Bu-karester Universitätskrankenhaus oder das Notfallkrankenhaus des Landkreises Klausenburg – aber auch Krankenhäuser in kleinen Ortschaften, wo vor Ort keinerlei Alternativen – Privatkliniken oder gynäkologische Ordinationen - existieren. Das Bukarester Zentrum, das sich ausdrücklich als „feministisch“ bezeichnet und eine Gründung ist, die mit Unterstützung der (Soros-) „Stiftung für eine offene Gesellschaft“ zustandekam, führt weitere 36 Krankenhäuser an, die Schwangerschaftsunterbrechungen auf Antrag an religiösen Feiertagen verweigern.
Andrerseits listet die Studie 40 Krankenhäuser auf, aus 24 Landkreisen Rumäniens, wo es keinerlei Zurückweisung von Schwangerschaftsunterbrechungen, bzw. deren Konditionierung gibt. Zur Lage im Banater Bergland verweist die Studie darauf, dass „fünf Krankenhäuser befragt“ wurden und dass drei auf die Anfragen nicht reagiert haben. Die beiden Antwortgebenden, das Notfallkrankenhaus des Landkreises Karasch-Severin in Reschitza und das städtische Notfallkrankenhaus Karansebesch – übrigens die größten Krankenhäuser des Banater Berglands – geben an, keinerlei Restriktionen gegen Schwangerschaftunterbrechungen zu haben, bis auf eine: zu Ostern wird keine Schwangerschaftsunterbrechung vorgenommen. Das Krankenhaus in Reschitza fordert allerdings eine Empfehlung des zuständigen Hausarztes, eine Gebühr von 60 Lei und die Bereitschaft zu einer vorherigen eingehenden gynäkologischen Untersuchung. In Karansebesch muss jede ungewollt Schwangere mit ihrem Ausweis und der Quittung für eine „Eintrittsgebühr“ von 10 Lei („taxă de intrare“) vorstellig werden.
Laut Gesetz sind in Rumänien seit der Wende Schwangerschaftsunterbrechungen bis zur 14. Woche der Schwangerschaft legal und können auf Ansuchen der Patientinnen durchgeführt werden. Als „ärztlicher Notfall“, der Schwangerschaftsunterbrechungen nötig macht, gilt die Unterbrechung der Entwicklung des Fötus (aus welchen Gründen auch immer) und „jedwelche Situation, die das Leben der künftigen Mutter gefährdet“. Schwangerschaftsunterbrechungen gehören nicht zum Paket der medizinischen Basisversorgung und auch nicht zum „Notfall-Paket“, werden also von der Krankenkasse nicht bezahlt. Krankenhäuser sind laut Gesetz nicht verpflichtet, Schwangerschaftsunterbrechungen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber steht ihnen frei.