Nachprüfung der Farmerdeklarationen

Per Stichproben werden Flächenprämienerklärungen überprüft

Reschitza – In einem Kommuniqué der EU-Zahlstelle APIA Karasch-Severin wird erklärt, dass die APIA-Inspektoren gegenwärtig die in den Subventionsgesuchen der Landwirte gemachten Angaben für die Flächennutzungsprämie stichprobenartig überprüfen. „Die APIA-Inspektoren haben die Aufgabe, die in den Unikatgesuchen gemachten Angaben der Landwirte für die Auszahlung der Flächennutzungsprämien zu prüfen, ob sie der Realität entsprechen“, heißt es etwas umständlich in der APIA-Presseerklärung.

APIA-Direktor Dumitru Stepanescu beteuert: „Die kontrollierten Güter werden per Zufallsprinzip ausgewählt. Wir konzentrieren die Kontrollen auf rund zehn Prozent der Antragsteller.“ Ziel der Überprüfungen sei es, zu eruiren, ob und  wie die „guten landwirtschaftlichen und Umweltbedingungen“, die „Nutzungsbedingtheiten“ des Bodens und eine „Minimaleinhaltung agrarischer Umweltbedingungen“ respektiert werden. Sollten die Inspektoren feststellen, dass die minimal einzuhaltenden EU-Vorschriften übertreten werden, dann kann eine Verringerung der Flächennutzungsprämie oder sogar ein  Zahlungsstopp der Subvention verfügt werden.

Um in den Genuss der Flächennutzungsprämie zu kommen, muss ein Landwirt zumindest einen Hektar Land agrarisch nutzen, mit Parzellen von mindestens 0,3 Hektar – während im Fall von Wein- und Obstgärten, Hopfenkulturen, Fruchtsträuchern, Weinbau- und Obstbauschulen bereits Flächen ab 0,1 Hektar wählbar sind. Auch bei diesen APIA-Kontrollen gilt: wenn Landwirte den APIA-Inspektoren den Zugang zu ihren Wirtschaften verweigern oder begrenzen, wird ihr Subventionsansuchen automatisch für ungültig erklärt.  In diesem Jahr haben 23.000 Landwirte des Banater Berglands um EU-Flächenprämien angesucht.