Ferdinandsberg – Nachdem die Regierung infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember 2024 per Eilbeschluss verkündet hat, im Mai die Neuwahl für das Präsidentenamt anzusetzen, sind im selben Eilbeschluss der Regierung auch die Neuwahlen, wo welche angesetzt werden mussten, aus Kosten- und Effizienzgründen, auf dieselben Maitermine (4. und 18. Mai) terminiert worden. Interessant ist, dass neben Premierminister Ion-Marcel Ciolacu drei Minister durch Vertreter ihre Gegenzeichnung auf das Dokument setzen ließen: der Innenminister (in dessen Ressort ein Hauptteil der Wahlorganisiserung und der Überwachung des Wahlvorgangs fällt), der Außenminister (der die Wahlen unter den rund drei Millionen wahlberechtigten Auslandsrumänen organisieren muss) und der Generalsekretär der Regierung (der zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Eilbeschlusses noch nicht bestimmt war) ...
Neben den Präsidentschaftswahlen finden an den beiden Tagen auch die Wahl des Kreisratsvorsitzenden von Bihor (der Ilie Bolojan ersetzen soll, der in der PNL nach Bukarest aufgerückt ist), sowie Bürgermeisterwahlen in 17 Ortschaften statt, wo die Bürgermeister, nach den Kommunalwahlen im Frühsommer 2024, im Spätherbst ins Parlament vorgerückt sind. Neuwahlen auf Kommunalebene gibt es in den Städten Zalău, Bușteni, Ulmeni und Ferdinandsberg/Oțelu Roșu (der bisher viermalige Bürgermeister Luca Mălăiescu wurde PSD-Senator), sowie in mehreren Gemeinden der Landeskreise Bihor, Olt und Konstanza, aber auch in der Gemeinde L˛pu{nicel im Almascher Land des Banater Berglands, wo der PSD-Kandidat Ilie Canea zwar die Wahl mit 338 Stimmen für sich entschied, dessen unterlegener PNL-Kandidat Eremia Paidola aber gerichtlich Einspruch gegen die Berechtigung der Kandidatur Caneas einlegte, weil dessen Strafregister unrein war – um vom territorial zuständigen Gericht in Orawitza, allerdings nach den Wahlen, Recht zu bekommen. Canea, der es zum Abo-Bürgermeister von Lăpușnicel gebracht hatte, hat seit seiner letzten Amtsperiode juristisch keine reine Weste, hätte also gar nicht zur Wahl antreten dürfen – was die Wahlbehörde des Landeskreises Karasch-Severin anscheinend „nicht bemerkt“ hatte.