Temeswar – Die Temeswarer Vizebürgermeisterin Paula-Ana Romocean (USR) hat vor dem Temeswarer Berufungsgericht ihre Klage gegen die Nationale Integritätsbehörde ANI verloren. Die Kammer für Verwaltungs- und Steuerrecht wies am Montag, dem 6. Juli, ihre Klage gegen den ANI-Bericht als unbegründet ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen 15 Tagen nach Zustellung mit Revision angefochten werden.
ANI hatte Romocean für unvereinbar erklärt. Nach Auffassung der Behörde befand sie sich zwischen dem 27. Juni 2021 und dem 22. Mai 2023 in einer Amtsunvereinbarkeit, weil sie zugleich Mitglied des lokalen USR-Vorstands in Temeswar und ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats des Städtischen Notfallkrankenhauses war. Nach dem Gesundheitsgesetz dürfen Mitglieder von Verwaltungsräten öffentlicher Krankenhäuser keine Leitungs-, Verwaltungs- oder Kontrollfunktionen in politischen Parteien ausüben. Sollte die Entscheidung des Temeswarer Berufungsgerichts vom Obersten Kassations- und Justizhof bestätigt werden, würde der ANI-Bericht rechtskräftig. Romocean könnte dann für drei Jahre das Recht verlieren, ein gewähltes oder ernanntes öffentliches Amt auszuüben.
Romocean kündigte an, Revision einzulegen. Sie erklärte, beide Positionen seien unbezahlt gewesen, hätten keine Überschneidung der Zuständigkeiten mit sich gebracht und ihr weder persönlich noch politisch Vorteile verschafft. Im Verwaltungsrat des Krankenhauses habe sie keine politischen Entscheidungen getroffen, im lokalen USR-Vorstand keine Entscheidungen zur Tätigkeit des Krankenhauses. Ihre Entsendung in den Verwaltungsrat sei institutioneller Natur gewesen und vom Stadtrat mit einer Mehrheit beschlossen worden, die über die Stimmen der USR hinausging. Die Vizebürgermeisterin erklärte weiter, ihr Mandat im Verwaltungsrat habe im Mai 2023 geendet. Seitdem bestehe die von ANI beanstandete Situation nicht mehr.
Ihre Arbeit für Temeswar werde sie fortsetzen, sagte Romocean.
Unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung stellten sich mehrere USR-Politiker hinter Romocean. Bürgermeister und USR-Chef Dominic Fritz sprach von einer unverhältnismäßigen Auslegung des Inkompatibilitätsrechts. Es gehe um zwei ehrenamtliche, nicht vergütete Funktionen, erklärte Fritz. Er warf ANI vor, solche Verfahren selektiv einzusetzen und damit in die politische Vertretung einzugreifen. Auch Vizebürgermeister Ruben Lațcău, der frühere USR-Vorsitzende Dan Barna und weitere Parteivertreter nahmen Romocean öffentlich in Schutz.
Fritz zog dabei auch Pa-rallelen zu seinem eigenen Verfahren gegen ANI. Der Temeswarer Bürgermeister hatte im Juni den Prozess gegen einen ANI-Bericht zu einem administrativen Interessenkonflikt endgültig verloren. Verwaltungsrechtliche Folgen sind in seinem Fall bislang nicht eingetreten. Die Zuständigkeit für entsprechende Schritte liegt beim Präfekten des Kreises Temesch, der ebenfalls der USR angehört. Der Fall Romocean dürfte die Debatte über die Reichweite von Inkompatibilitäts- und Inte-ressenkonfliktregeln weiter verschärfen. Die USR argumentiert, das Instrument werde für administrative Sanktionen ohne strafrechtlichen oder korruptionsbezogenen Vorwurf genutzt. ANI hält demgegenüber an der formalen Unvereinbarkeit der gleichzeitig ausgeübten Ämter fest.




