Reschitza – Vizepräfekt Sebastian Purc, der nach mehr als einem Jahr auf dem Posten in jüngster Vergangenheit Präsenz zu zeigen beginnt, veranstaltete eine Pressekonferenz, auf der er auf die (nicht nur) im Banater Bergland jeweils vor Wahlperioden auftretende Tendenz zum Orts- und Wohnungswechsel einging. Gemeinden wie Zorlenţul Mare, Brebu, Weidenthal/Brebu Nou, Franzdorf/Văliug und Fârliug sind besonders auffällig. „Wenn eine Gebirgsgemeinde 300 Einwohner hat und 45 Tage vor den Kommunalwahlen ziehen plötzlich 50 Leute hin und lassen sich mit einem vorübergehenden Wohnsitz und im Wählerregister registrieren, dann ist das in der Regel wahlentscheidend“, folgerte der Vizepräfekt logisch. „Die Situation ist nicht neu und wird von der Präfektur einem aufmerksamen Monitoring unterzogen.“
Allerdings ist bisher noch nie etwas passiert, wenn es augenscheinlich war, dass durch die gesetzlich geregelte Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnsitzes Wahlen manipuliert wurden, also dolos gehandelt wurde. Etwa in den 1990er Jahren, als in einem einzigen Ferienhaus eines führenden Karasch-Severiner PSD-Mitglieds in Wolfsberg/Gărâna plötzlich fast hundert Bürger ihren vorübergehenden Wohnsitz genommen hatten. Oder als, nach der Jahrtausendwende, in einer Pension im Banater Bergland (Franzdorf) plötzlich mehrere Dutzend Bürger sich mit vorübergehendem Wohnsitz eintragen ließen. Dass solche Vorfälle fast durchwegs in für Ferienansiedlungen interessanten Ortschaften geschehen, das zeigt u.a., dass noch viel Spekulations-, Manipulations- und wohl auch Bereicherungspotenzial im Posten eines Bürgermeisters einer kleinen Bergortschaft steckt.
Vizepräfekt Purec beruft sich aufs neue Gesetz über die Wohnsitznahme: „Wer seinen permanenten oder zeitweiligen Wohnsitz 45 Tage vor dem Wahltag in irgendeiner Ortschaft nimmt, kann ins Rathaus gehen und fordern, ins Wählerregister der betreffenden Gemeinde eingetragen zu werden. Das ist legal. Zeitgleich mit der Eintragung im Wählerregister einer Ortschaft wird er aus dem Register seines früheren Wohnsitzes gestrichen, womit zweimaliges Wählen ausgeschlossen werden soll. Allerdings gibt es, auf Verfügung des Zentralen Wahlbüros, auch die Möglichkeit, sich binnen weniger als 45 Tagen vor dem Stichtag im Wählerregister einer Ortschaft eintragen zu lassen. Mit Zustimmung des Vorsitzenden des Wahllokals kann ein solcher Antragsteller auf Zusatzlisten eingetragen werden, direkt im Wahllokal. Solche Situationen werden allerdings besonders nachgeprüft. Wer also zu dolosen Zwecken, also mit Arglist, versucht, legale Umstände zu Illegalitäten zu nutzen, sei gewarnt. Die Hauptaufgabe in der Sicherung der Legalität des Urnengangs fällt dem Innenministerium zu.“