Reschitza – Seit die Sonne wieder beharrlich aufs Banater Bergland zu scheinen begonnen hat und die abgeernteten Felder sowie das vorjährige Gras von Wiesen und Weiden getrocknet hat, haben die wilden Brandrodungen im Banater Bergland neuerlich begonnen. „Schuld“ daran ist auch die EU-Zahlstelle APIA, die von den Besitzern brachliegender Felder fordert, dass diese „sauber“ gehalten werden – im Grunde: nicht verbuschen –, damit die EU-Subvention ausgezahlt wird. Nach dem Wie des Vorgehens wird geflissentlich kaum gefragt.
Die Feuerwehr des Katastrophenschutzes ISU „Semenic“ ist seit Wochen Tag und Nacht im Einsatz, um die brennenden Wiesen und Weiden rund um die zahlreichen Naturschutzgebiete (und auch in ihnen) – aber auch die Sennhütten und Ortschaften des Banater Berglands – vor den außer Kontrolle geratenen Feuern zu schützen. Und praktisch nie kann jemand für diese Brandlegungen – denn von spontanen Entzündungen kann bei einem solchen Massenphänomen keine Rede sein – zur Verantwortung gezogen werden. Praktisch gibt es im gesamten Banater Bergland kaum ein Fleckchen, das niemals von im Spätherbst oder in Frühjahr gelegten Feuern betroffen war. Behauptet mit Fug und Recht die Feuerwehr. Die Ortsansässigen beschuldigen in der Regel die Hüter ihrer Schafe, dass diese, um sich in den kalten Herbst- und Frühjahrsnächten zu wärmen, Feuer anzünden, die außer Kontrolle geraten. Doch da die brandgerodeten Flächen immer solche sind, für welche APIA-Subventionen (rund 1000 Lei/Hektar) kassiert werden, glaubt keiner solchen Erklärungen.
Die Säuberungsmethodologie, die von APIA gefordert wird, sieht vor, dass die Wiesen und Weiden durch Mähen saubergehalten werden, sowie durch Entfernen des Buschwerks. Da aber die brandgerodeten Flächen binnen Tagen grünen – vor allem, wenn zwischendurch ein Regen niedergeht – kriegen die APIA-Inspektoren nur die „sauberen“ Wiesen und Felder zu sehen, nie die Art und Weise, wie diese „gesäubert“ wurden. Da außerdem die APIA-Inspektoren zu den schlechtestbezahlten Angestellten dieser Institution (mit hohen Löhnen) gehören, sind sie wohl auch „empfänglich“. Anders ist kaum erklärbar, wieso sie die viele Asche und die verkohlten Strünke auf den Wiesen und Weiden „nicht sehen“ können.
Laut Gesetz müsste jedermann, der Vegetationsreste, Abfälle, sonstiges Brennbares anzündet, eine „Umgangsgenehmigung mit Feuer“ besitzen und nachprüfbar alle nötigen Maßnahmen zur Verhinderung des unkontrollierten Ausbreitens des Feuers treffen. Geschieht es trotzdem, dass das Feuer außer Kontrolle gerät, sind in der Folge Geldstrafen von 1000-2000 Lei fällig. So der Regierungsbeschluss HG 537/2007, Art.1, Punkt 3, Buchstabe r.