Debatte betreffend die Kronstädter Innere Stadt

Regelungen für Gastgärten, Straßenhandel und Veranstaltungen

Ein bisher schnee- und frostfreier Winter ermöglicht weiterhin, unter Beachtung der Corona-Maßnahmen, das Beihalten von Terrassen in der Purzengasse (unten) und am Marktplatz (oben)
Fotos: der Verfasser

Bis zum 17. Januar werden beim Bürgermeisteramt Kronstadt/Brașov Ergänzungen oder Änderungsvorschläge zu einem Beschlussentwurf des Stadtrates erwartet, der neue Regelungen betreffend Veranstaltungen, Straßenhandel und Einrichtung der Gastgärten von Cafés und Restaurants vorsieht. Der Entwurf kann auf der Webseite des Bürgermeisteramtes (www.brasovcity.ro) unter dem Menüpunkt „Despre Brașov. Ultimele noutăți“ eingesehen werden und wurde auch in einer Kronstädter Tageszeitung veröffentlicht. Die Meinung der Kronstädter soll zur Kenntnis genommen und hoffentlich auch berücksichtigt werden, damit man tatsächlich von einer öffentlichen Debatte sprechen kann. 

Diese Einschätzungen können per E-Mail (info publice@brasovcity.ro) abgesendet werden oder persönlich beim Bürger-Infozentrum der Stadtverwaltung abgegeben werden (montags bis donnerstags zwischen 8 und 14 Uhr, sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr mit einer Pause, die zwischen 11.00 und 11.30 Uhr zwecks Desinfektion der Räumlichkeiten vorgesehen ist).

Durch die Einführung zusätzlicher Regelungen, die ältere Beschlüsse des Stadtrates betreffend Handelstätigkeiten im öffentlichen und privaten Stadtbereich aktualisieren und vereinheitlichen, soll das Straßenbild, vor allem in der historischen Inneren Stadt, gepflegter, aber auch sicherer gestaltet werden. Die Purzengasse/str. Republicii und der alte Marktplatz/Piața Sfatului mit der benachbarten Schwarzen Kirche sind als Fußgängerzone bekanntlich für Touristen, aber auch für Kronstädter die beliebtesten Orte für einen Stadtbummel.

In der Purzengasse, am Marktplatz und vermehrt in den Nebengassen der Purzengasse sind, sobald es die Wetterverhältnisse zulassen, die Gastgärten geöffnet, die gern von Touristen besucht werden. Im Mittelbereich der Purzengasse reiht sich eine Terrasse an die andere. Die Fußgänger finden dennoch Platz an den beiden Seitenstraßen. Radfahrer haben keinen Zugang, streunende Hunde gibt es nicht mehr; selten sind da (obwohl verboten) Bettler anzutreffen. Straßenmusikanten werden geduldet, weil sie ja das Straßenbild beleben. In Zukunft werden es die als Clowns verkleideten Ballonverkäufer oder die „lebenden Statuen“, die gegen eine kleine Gabe zur Bewegung animiert werden oder sich fotografieren lassen, schwerer haben, denn ihre Präsenz lässt sich nicht so einfach in den neuen, zur Diskussion gestellten Stadtratsbestimmungen definieren. Die Verkäufer von Kühlschrank-Magneten, alten Ansichtskarten, gemalten Kronstadt-Bildern und anderen Souvenirs müssen eine Genehmigung seitens der Kreisdirektion für Kultur und Kulturerbe vorweisen, die  entscheidet, ob es sich bei dieser Ware um Werbematerial für die Stadt, um Kunstgegenstände oder schlicht um Kitsch handelt. Auch Spielsachen dürfen verkauft werden, nicht aber solche aus Plüsch oder Plastik. Sind da Luftballons oder andere kleine, lustige Souvenirs inbegriffen? Die Verkaufsstände müssen alle einheitlich aussehen, wird im Regelwerk vermerkt.

Bei den Terrassen muss ein Lageplan eingehalten werden, der vorsieht, dass sie sich entlang der Fassade des Restaurants befinden, mit Wahrung eines 3,5 Meter breiten Mindestabstands auf beiden Seiten zu den Gebäuden. Das soll genug Platz für Fußgänger bieten, aber auch für Notfall-Einsätze. Zwischen den einzelnen Gastgärten muss es einen Zwischenraum von mindestens eineinhalb Meter geben. Eine Schirmreihe ist als Sonnen- oder Regenschutz gestattet. Sie müssen aber alle dieselbe Farbkombination aufweisen, und zwar weiß-beige. Nur zwischen dem Abschnitt der Purzengasse zwischen Modarom und Goldschmiedgasse/str. Sadoveanu sind zwei Schirmreihen zugelassen. Die verwendeten Möbelstücke (Tische, Stühle, Bänke) müssen aus Metall, Holz oder holz-ähnlichem Material sein, Plastikstühle oder -bänke sind verboten; selbst für die Blumenkasten gibt es da keine Ausnahme. Diese müssen aus Holz, die Blumen oder Grünpflanzen echt und entsprechend gepflegt sein. Innerhalb einer Terrasse dürfen keine Kühl- oder Waschgeräte, Verkaufsautomaten oder -stände aufgestellt werden. Die Terrasse kann auch nicht als Lagerplatz für Verpackungsmaterial oder Sonstiges genutzt werden. Plastik-Geschirr ist verboten. Die den Terrassen zur Verfügung stehende Fläche kann vorübergehend reduziert werden, während der Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert werden (z. B. bei den „Kronstädter Tagen“ mit dem Aufmarsch der „Junii-Reiter“ durch die Innere Stadt).

Ein noch zu gründender Fachausschuss für Veranstaltungen („Comisia de Evenimente“) wird das entscheidende Wort sowohl zum Abhalten von Freiluft-Konzerten, Messen, Festivals als auch zum Veranstaltungsort haben. Für Handwerkmessen und Ausstellung von Handarbeiten sollen die Alleen vor dem Titulescu-Zentralpark oder am Fuße der Zinne zur Verfügung stehen, wobei nur Verkaufsstände zugelassen werden, die das lokale Forstamt „Kronstadt“ liefert. Veranstaltungen, bei denen auch Speisen zubereitet und angeboten werden, sollen nur an folgenden Standorten zugelassen werden: beim See im Noa-Viertel, bei den Salomons-Felsen und am Gelände des ehemaligen Munizipalstadions im Bartholomä-Viertel (wo zuletzt auch das Oktoberfest stattfand). Verwendet wird dabei nur Geschirr aus wiederverwertbaren Stoffen, nicht aus Plastik. 

Das Aufstellen von Grill- und Imbissanhängern im öffentlichen Stadtbereich ist so gut wie nicht gestattet, so dass die Zeiten vorbei sein dürften, wo am alten Marktplatz im historischen Stadtzentrum Mici gegrillt oder einmal sogar auch das Zubereiten eines frisch geschlachteten Schweins vorgeführt wurde. Außerdem sind nur zu besonderen Anlässen (z. B. Weihnachtsmarkt) das Aufstellen von Verkaufsbuden am alten Markt möglich. Während des aktuellen Corona-Alarmzustandes gelten zusätzliche Reglungen zum Schutz der Gesundheit; andererseits werden einige vom Bauamt ausgestellte Zulassungen nicht einzeln, sondern gemeinsam den in Frage kommenden Firmen zugeteilt.