Die große Flucht ins Grüne

Wir und unser unbeliebtes Picknick-Gesetz

Mit dem Wagen bis zum Picknickplatz: Zu den Sondervergnügen kann außer dem Grillen das Waschen des Autos zählen.
Foto: Zoltán Pázmány

Für Ausflüge ins Grüne gab es im Kommunismus, also bis 1989, keinerlei gesetzliche Regelungen und Vorschriften im Umgang mit der Natur und der Umwelt. Dafür gab es genug Natur im schönen Vaterland. Die Flucht ins Grüne, aus der grauen Stadt für Erholung, Unterhaltung, Spaß und Freizeitgestaltung im Freien bei den Leuten, groß und klein, genauso beliebt wie heute. Es ging vor allem darum, für kurze Zeit der Monotonie des kommunistischen Alltags und der städtischen Plattenbauten zu entfliehen. Es gab sehr wenig Freizeit, viel weniger als heutzutage, die sogenannten Werktätigen mussten meist sogar samstags und sonntags zur Arbeit, zur großen sozialistischen Planerfüllung. So richtige Weekend-Ausflüge wie heute kamen eigentlich nur rar zustande, als Ersatz musste man eben mit den kommunistischen Feiertagen, dem 1. Mai oder dem 23. August, vorliebnehmen.

Damals wie heute: Diese Ausflüge ins Grüne (la iarbă verde) hatten/haben hierzulande stets etwas mit dem traditionellen Grillfest, dem Braten von Fleischstücken oder „mititei“ auf mehr oder weniger improvisierten und gefährlichen Feuerstellen in der Natur zu tun. Für diese rituelle Freizeitgestaltung, meist eine Familienangelegenheit mit Kind und Kegel, werden mit Vorliebe Flussufer oder Waldlichtungen auserkoren. Bei offenem Feuer, fragwürdiger Unterhaltungsmusik („manele“) und reichlich Bier geht es den meisten kaum mehr um Luftschnappen und Erholung. Das Traurige daran ist, dass die schöne, grüne Natur auch nur noch ein Vorwand, eine Kulisse bleibt. Nach einem solchen „Picknick“, das beim besten Willen nicht mehr als ein Fress- und Trinkgelage im Freien ist, bleiben nur verbrannte Feuerstellen, zertrampelte Grasflächen, improvisierte, offene und gefährliche Müllhalden entlang von Flussufern, Pfaden, auf Wiesen und Waldlichtungen zurück.

Ein Gesetz für Mensch und Natur

Jetzt haben wir ein Gesetz, das dieser meist chaotischen Freizeittätigkeit (die falsch verstandene Demokratie nach der Wende hat auch hier wie in vielen anderen Bereichen allerhand Blüten getrieben) einen gesetzlichen Rahmen gibt. Das Gesetz Nr. 54/2012, am 30. März in Kraft getreten, enthält Normen und Vorschriften für die Entfaltung eines Picknicks, schreibt aber auch zwecks Schutz der Natur und der Umwelt hohe bis drastische Geldstrafen vor. Das Picknick-Gesetz wurde auf Initiative der Gesellschaft Green Revolution, mit der Unterstützung von vier Parlamentariern im Februar im rumänischen Parlament angenommen und Mitte März auch von Präsident Traian Băsescu ausgefertigt. Die wohl wichtigste Verfügung dieses Gesetzes ist eigentlich eine Einschränkung: Ein Picknick kann im Grünen, im Freien, in der Natur, aber nur an speziell von den Lokalbehörden eingerichteten Plätzen stattfinden.
Dem Gesetz liegt als Hauptargument der Umweltschutz zugrunde. Damit soll alles Nötige zur Vorbeugung, Reduzierung oder Abschaffung des schädlichen Einflusses auf die Natur, die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung unternommen werden.

Die Picknick-Teilnehmer haben die Verpflichtung, weder der Natur (Pflanzen, Tieren, Steinen, Wasserläufen und -ufern usw.), noch den Anlagen und Einrichtungen im Grünen Schäden zuzufügen. Das Grillfeuer darf nur an speziellen Feuerstellen entfacht werden. Fahrzeuge dürfen nur auf speziellen Parkplätzen geparkt, Müll darf nur an speziellen Müllplätzen abgelagert werden. Die Teilnehmer haben die betreffenden Plätze auch wieder sauber zurückzulassen. Mehrere Verordnungen gibt es übrigens betreffend Ruhe und öffentliche Ordnung, ein Kapitel, das hierzulande jahrelang und weiterhin trotz der Geldstrafen eher negative Schlagzeilen macht. Die Geldstrafen sind wahrlich drastisch zu nennen: Für Vergehen sind Geldstrafen von 100 bis zu...50.000 Lei vorgesehen.

Mit diesem Gesetz wurden die Lokalbehörden auch dazu verpflichtet, im Weichbild der Ortschaften oder in den traditionellen Naherholungsgebieten (Wälder, Flussauen und –ufer, Wiesen) spezielle Picknick-Plätze einzurichten. Das war leider zu viel verlangt: Die meisten Kommunalverwaltungen schafften es in der kurzen Zeit bis zum ersten traditionellen Miniurlaub der Massen, dem freien Wochenende um den 1. Mai, nicht. So blieben alle Picknicksünder, es waren so viele wie in allen anderen Jahren, unbestraft.

In der Umgebung von Temeswar wurden die Ausflüglergruppen von kuriosen Kontrollteams (Vertreter der Umweltpolizei, der Lokalpolizei, der Temescher Kreispolizei und der Kommunalverwaltung) an Ort und Stelle besucht. Man deckte alle, ob Sünder oder nicht, mit Vorwürfen, Ratschlägen und allerhand informativen Papieren ein. Alles kostenlos, von Geldstrafen wurde abgesehen, da die Kommunalverwaltung keinerlei Spezialplätze eingerichtet hatte.

Für alle folgenden Wochenenden – das gilt also auch heute – wurde von der Temeswarer Kommunalverwaltung ein Gelände im Temeswarer Jagdwald, in der Nähe des Dorfmuseums, als einziger Platz für Picknick bestimmt. Alle restlichen Plätze dieser Art, darunter vor allem das Temesch-Ufer bei Schag als beliebtestes Ausflugsziel der Temeswarer, dürfen also gemäß des Gesetzes und der Verordnungen der Lokalbehörden nicht mehr genutzt werden. Selbstverständlich halten sich die Wenigsten daran, an jedem Wochenende stehen die Autos der Temeswarer in Reih und Glied entlang des Temeschufers oder einfach mitten auf den Wiesen, im Schatten der Bäume geparkt. Die „mititei“ braten und duften verlockend, geleerte Bierflaschen fliegen in die Büsche, an allen Ecken und Enden laute Musik. Zwei Personen an einem improvisierten Tischchen mit Sonnenschirm (Vertreter der Gemeindeverwaltung Schag) verkaufen eifrig Eintrittskarten für den Besuch eines Freizeitgeländes, das seitens der Gemeinde in keiner Weise hergerichtet wurde. Den zahlreichen gestressten Städtern ist alles recht, man soll sie nur gewähren, sich austoben lassen. 

In der Begastadt gab es vor einigen Jahren eine interessante, aber zaghafte Initiative der Stadtväter, das hiesige traditionelle Picknick mit der englischen, noblen Art und Weise zu veredeln. Im Oktober 2009 wurde der Bihor-Park hinter dem alten Schlachthaus zum ersten Temeswarer Picknick-Park englischer Art umgewandelt: Typische Grasflächen, allerhand teure Pflanzen und Sträucher, eine riesige Schachtafel aus Marmor, 44 Bänke, ein modernes Bewässerungssystem usw. sollten die Temeswarer nicht zu einer Grillparty, sondern zur typisch englischen Mahlzeit im Grünen einladen. Die Kommunalverwaltung hatte sich dieses Projekt 180.000 Euro kosten lassen, eine für das Krisenjahr 2009 nicht gerade kleine Summe. Selbstverständlich konnten sich die Temeswarer nicht mit diesem Picknick aus der viktorianischen Zeit mit klassischem Picknickkorb, mit Geschirr und Besteck, mit der Teekanne auf einer Decke, diesem echten Familienpicknick, anfreunden. Aus dem sündig teuren Picknick-Park wurde heuer der Karlsruhe-Platz, um die 20-jährige Städtepartnerschaft zwischen Temeswar und Karlsruhe zu ehren.